Hofanlage

Mennweg 2 · Merkenich

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_0760
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungHofanlage
Adresse Mennweg 2, 50769 Köln
Baujahrab 18. Jahrhundert
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 04.09.1981
Stadtteil Merkenich

Der ehemalige Mörshof ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Langel ist der nördlichste Teil des Orts Merkenich, das Dorf zieht sich entlang der Cohnenhofstraße parallel dem Rheinufer hin. Es bestand ursprünglich aus kleineren Fischerhütten, da sich die Bevölkerung überwiegend vom Fischfang ernährte. Kirchlich gehörte es zur Rheinkasseler Pfarre, deren bekannte, mehrtürmige Dorfkirche St. Amandus im Mittelalter Besitz des Kölner Stifts St. Gereon, teilweise auch des Prämunstratenser-Klosters Knechtsteden war.

In der Tranchotkarte von 1813 sind als größere Höfe der Cohnenhof und der Mörshof erkennbar. Beide Höfe waren als fränkisches Hofgeviert angelegt, das Wohnhaus zur Straße hin, die Scheune dem Wohnhaus gegenüber liegend, wobei die Stallungen die eingeschossigen Seitenbauten bildeten. Das Wohnhaus gegenüber dem Mörshof, ebenfalls ein ehemaliges Herrenhaus eines Bauernhofs, trägt die Jahreszahl 1826, der Mörshof muß jedoch in seiner baulichen Grundsubstanz als nicht unerheblich älter angesehen werden. Die Dachneigung und die hochgezogenen Giebelwände weisen auf eine ursprüngliche Eindeckung mit Strohdächern hin. Ursprünglich waren die Gebäude, wie im Rheinischen üblich, backsteinsichtig, die Stuckierung des Wohnhauses wurde wohl gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufgebracht. Auch die Giebelseite des Stalls ist verputzt. Dieser besitzt die für das späte 17. bzw. 18. Jahrhundert im Rheinischen so charakteristischen Giebelohren, wie auch den Kamin im First, Zeichen für die in der Neuzeit auch auf dem land vordringende Ofenheizung. Eine hübsche Haustüre im Biedermeierstil hat sich im Wohnhaus erhalten, rechts und links davon zwei sehr bemerkenswerte Türsteine mit Volutenabschluß. Außerdem ist am ehemaligen Kuhstall, kürzlich zu Wohnzwecken umgebaut, ein steinernes Relief eines Kruzifix erhaltenswert, wohl aus der Zeit um 1700.

Im Inneren des Wohnhauses wurden keine originalen Ausbauelemente angetroffen, auch die Kölner Decke, über dem Kellerabgang noch sichtbar, wurde durchgehend abgehängt. Der Gewölbekeller unterteilt sich in ein großes und ein kleines Gewölbe, nur der zum Rhein hin gelegene Teil des Wohnhauses ist unterkellert.

Während die eingeschossigen Nebengebäude in Backstein auch teilweise dem 18. Jahrhundert zuzurechnen sind, Zeichen eines gewissen Wohlstands bzw. einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit in dieser Zeit, weist die Fachwerkscheune die Jahreszahl 1894 auf. Sie steht gegenüber dem Wohnhaus und besitzt ein relativ neu gedecktes Satteldach.

Städtebaulich ist der Bau ein unverzichtbarer Teil der alten Dorfbebauung. Auf der Karte von 1812 ist das Anwesen als Hofgeviert eingezeichnet, wobei der Mennweg den Zugang des Straßendorfs zum Rhein hin bildet. Von daher ist auch die Giebelseite des Wohnhauses als Rheinansicht schützenswert, die ebenfalls in die Stuckierung des 19. Jahrhunderts einbezogen wurde. Mit der gegenüber liegenden, ehemaligen Hofanlage ist eine Ensemble-Wirkung gegeben.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0