Siedlung "Märchensiedlung"

Märchenstraße 5 · Dellbrück

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1770
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungSiedlung "Märchensiedlung"
Adresse Märchenstraße 5, 51067 Köln
Baujahr1920er Jahre
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 18.08.1983
Stadtteil Dellbrück

Erbaut 1926/1927 nach dem Entwurf von Manfred Faber für die Gemeinnützige Aktiengesellschaft für Wohnungsbau zu Köln (GAG). 2-geschossiges, 3-achsiges Reihenhaus mit traufständigem Satteldach inmitten der Häuserzeile Märchenstraße 1 – 17.

Straßenseitige Fassade:

Symmetrisch gestaltete Putzfassade; mittlere Achse im Erdgeschoss betont durch um zwei Stufen höher gelegene Eingangstür (original) mit Rundbogenabschluss, Türlaibung nachträglich mit Fliesen verkleidet; Treppenhausfenster im Obergeschoss rechteckig erneuert, ursprünglich Rundfenster, schlichtes Ziergiebelchen; In der Türlaibung links schmales stehendes Sechseckfenster zum Gäste-WC, ursprünglich gleichartige Öffnung rechts zur Essecke, jetzt geschlossen.

Annähernd quadratische Fenster erneuert (ursprünglich Sprossenfenster).

Rückfassade

Erneuert; 2 Achsen, die ursprünglich abgestufte Rückfront wurde durch eine Raumerweiterung bis zur Flucht der linken Achse vorgezogen. Satteldach mit 2 Gauben und einem Dachflächenfenster; Fenster und Tür erneuert.

Im Innern original erhalten:

Grundriss weitgehend (Wanddurchbruch Essecke – Wohnzimmer),

Holztreppe, Kachelofen.

Bestandteile des Denkmals sind auch der rückwärtige Garten und der Vorgarten soweit zum Grundstück gehörig.

Das Wohnhaus Märchenstraße 5 ist ein Bestandteil der Märchensiedlung, die nach Plänen des Architekten Manfred Faber im Rahmen der rechtsrheinischen Stadterweiterung Kölns zwischen 1922 und 1929 auf den früheren Ländereien des mittelalterlichen Rittergutes Iddelsfeld errichtet wurde.

Unregelmäßig angelegte, scheinbar organisch gewachsene Straßenzüge sowie Einfamilienhäuser, welche durch eine gelegentlich versetzte Bauweise zu aufgelockerten Häuserzeilen angeordnet wurden, sind die typischen Merkmale jener Siedlung, die als ein Wohngebiet mit in sich geschlossenem, ländlich-romantischen Charakter einer Kleinstadt im Grünen errichtet worden war. Dieser reformerische Ansatz, die Architektur der (Kultur-) Landschaft der regionalen Umgebung anzupassen, wurzelt in der Werkbundidee bzw. Heimatschutzbewegung.

Die vergleichsweise aufwendige Konzeption der Einzelhäuser und die großen Zier- und Nutzgärten dokumentieren die Absicht, für eine mittelständische Bevölkerungsschicht ein „Wohnen in der Idylle“ mit Wirtschaftlichkeit zu verbinden. Der rückwärtige Garten diente ursprünglich als Nutzgarten zur eigenen Ernährung.

Von besonderer Bedeutung für die Märchensiedlung ist die Übertragung der aus England kommenden Gartenstadtbewegung auf den sozialen Wohnungsbau, der Köln städtebauliche Entwicklung in den 20er Jahren überwiegend prägte.

Gleichzeitig stellt die Märchensiedlung die letzte Gartenstadtsiedlung der GAG dar, die vorrangig im Heimatstil städtischer Prägung errichtet wurde, und ist zudem die einzige Kölner Kleinsiedlung die noch weitgehend im ursprünglichen Sinne erhalten ist.

Die Siedlung wurde in mehreren Bauabschnitten gebaut, für die jeweils verschiedene Haustypen entworfen wurden. Das Aneinanderreihen gleicher bzw. ähnlicher Baueinheiten ist dem in den zwanziger Jahren im Bauhaus entwickelten Baukastenprinzip verpflichtet. Danach entstehen je nach Bedarf zwei-, drei- und mehrteilige Hauszeilen mit ähnlicher Gesamterscheinung.

Die Häuser Märchenstraße 1 – 31 gehören zum Bauabschnitt VII. Die Eckhäuser Nr. 1, 17, 19 und 31 entsprechen dem Bautyp VIa und hatten mit 110 qm ein Zimmer mehr als die dazwischen liegenden Häuser des Bautyps VIII mit 98 qm Wohnfläche. Mit 5 bzw. 6 Räumen, Toilette oder Badezimmer und dem Kachelofen boten die Häuser durchaus auch für Familien einigen Wohnkomfort. In der Bewilligung einer Bauhypothek vom 11.01.1926 wird die Siedlung daher auch als „Siedlung der Kinderreichen, Dellbrück“ bezeichnet.

Als Bestandteil der Märchensiedlung sowie wegen der ästhetisch doch weitgehend original erhaltenen Fassade liegt die Erhaltung des o.g. Wohnhauses aus städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Gründen in öffentlichem Interesse.

Quelle: Bauhypothekenakte des Wohnungsbauamtes der Stadt Köln, V_1655, Abt. III, Unterabt. 6, Nr. 1187

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0