Wohn- u. Geschäftshaus

Antwerpener Straße 15 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_2523
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Antwerpener Straße 15, 50672 Köln
Baujahrum 1900
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 20.07.1984
Stadtteil Neustadt/Nord

Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. Die Kölner Neustadt wird vereinfacht gesehen von drei Straßentypen erschlossen bzw. radial von der Altstadt ausgehend, das Umland erschließend, durchzogen: Den breit angelegten, allgemeinen, die einzelnen Viertel der Neustadt miteinander verbindenden Straßen der Ringe, der Riehler- und Weißenburgstraße, der Bismarck-, Moltke- und Roonstraße, und der Volksgarten-, Roland- und Teutoburger Straße, den zahlreichen, internen Wohn- und Erschließungsstraßen der Viertel und den Ausfallstraßen, deren Lagen größtenteils durch die Trassen, die im Laufe der Stadtgeschichte angelegt wurden, vorgegeben war. Die Antwerpener Straße zwischen dem fächerförmigen Sternplatz vor der Eisenbahnüberführung der Vogelsanger Straße und der dreieckförmigen Straßenerweiterung des Friesenplatzes in der Gabelung Antwerpender Straße/Venloer Straße erfüllt in geradliniger Verlängerung der Friesenstraße in der Altstadt sowohl die Funktion einer Ausfallstraße als auch die Funktion innerer Erschließung des "Belgischen Viertels" im Westen der Kölner Neustadt. Trotz des Knickes an der Kreuzung mit der Brüsseler Straße zwischen den beiden geradlinig verlaufenden Teilstücken, der die originalen Gebäude der konvexen Straßenfront in den Blickpunkt rückt, bleibt die einheitliche Übersicht des Straßenraums erhalten. Straße und die vier- bis fünfgeschossige Bebauung bilden den quadratischen Querschnitt des Straßenraums. Die Traufhöhe der Altbebauung, welche die Bebauung der anschließenden Plätze und kreuzenden Brüsseler Straße in die Architektur des Straßenraums einbindet, wird von der Neubebauung übernommen.

Das Gebäude Antwerpener Straße 15 wurde um 1900 als viergeschossiges, dreiachsiges Wohn- und Geschäftshaus mit einem Giebelgeschoß, einem Erker und einer Stuckfassade errichtet. Dem Fassadenaufbau wurde eine strenge, symmetrische Ordnung zugrundegelegt. Die Mittelachse als Symmetrieachse wird von einem flachen, aber breit angelegten Erker mit abgeschrägten Seiten am 1., 2. und 3. OG, der sich im DG als Dacherker mit Dreieckgiebel fortsetzt, in den das quadratische Feld einer Loggia eingelassen ist, betont. In gleicher Breite schließen sich unterhalb die vertikale Reihung der quadratischen Erkerfenster an. Die beiden Seitenachsen flankieren die Mittelachse am 1., 2. und 3. OG mit vertikaler Reihung stehender Rechteckfenster, die eine gemeinsame Umrahmung über alle Geschosse mit einer Überdachung der Fenster des 3. OG umschließt. Die Gliederungselemente des Fassadenstuckes bestehen aus unregelmäßigen Quaderungen mit schmalen Fugenschnitt mit vorgelegten Eckquaderungen als seitliche Fensterrahmung, in vertiefte Felder auf den seitlichen Fensterbrüstungen eingesetzte, von den Fensterbänken herabhängende Teppich-artige Stuckbilder und der Quaderung aufgesetztem Stuck in vegetabilen Formen oberhalb der waagerechten Sturzbalken als Überhöhung und zusätzliche Betonung der Erkerfenster. Als typisches Merkmal des Jugendstils scheinen die höher gelegenen Gebäudeteile teils geschoßweise, teils mehrere Geschosse übergreifend hinter den abschließenden Gesimsen der tiefer liegenden Gebäudeteile emporzuwachsen. Zudem veranschaulichen die überwiegenden Vertikalen und breiten Fensteröffnungen die Hinwendung zu natürlichen Lebensbedingungen am Ende des 19. Jh. Zwei scheitrechte Stützbogen auf Mauervorlagen, der vordere mit abgerundeten Ecken, unterteilen die Länge des Hausflurs in zwei Hälften. Die Bodenflächen jedes Abschnitts bestehen aus grauem Terrazzo, gerahmt von einer Reihe weißen Mosaiks und einem Rand aus schwarzem Terrazzo. Den zentralen Dekor des vorderen Bodenfelds bildet ein abstrahiertes zweiseitig symmetrisches Pflanzenornamemt aus schwarzem und rotem Terrazzo auf grauem Grund, eingefaßt von einer Reihe aus weißem Mosaik. Am Deckenfeld des zweiten Hausflurabschnitts sind schräg gestellte Kehlprofile und Rahmung des Deckenspiegels erhalten. Die einläufige graubraune Terrazzotreppe, die im Treppenhaus links am Ende des Hausflurs mit zwei breiteren, außen abgerundeten Stufen beginnt, ist zu Beginn und am Ende jeden Laufs um 90 Grad gewendelt und mit einem Holzgeländer und einem Holzhandlauf gesichert. Die quadratischen Fensterflächen an der Mitte der Treppenhausaufgänge teilen drei vertikale Felder und ein Oberlicht mit Segmentbogen auf. Die z. T. erhaltenen Türblätter innerhalb der Wohnungen sind in gleicher Weise aufgeteilt wie die Türblätter der Wohnungsabschlüsse. Die Wohnungsfenster zum Hof hin sind im Original erhalten. Die Wohnungsabschlüsse an den Schmalseiten der zu den Läufen parallel liegenden Stockwerkpodeste bestehen aus einflügeligen Türen mit gerieften Querriegeln und vertikal dreigeteilten Verglasungen im oberen Viertel, die mit Karniesbogen abschließen. Die Oberlichter fühhen die Dreiteilung der Türverglasung fort. In der Nähe des Friesenplatzes sind umgeben von umfangreicher Neubebauung zu beiden Straßenseiten allein die Häuser Nr. 14, 15, 7, 5 und 3 als Dokumente der originalen Bebauung erhalten geblieben, deren Wert an dieser Stelle insbesondere durch ihre Gruppierung gegeben ist.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0