Wohnhaus

Am Krieler Dom 35 · Sülz

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_4700
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Am Krieler Dom 35, 50935 Köln
Baujahr1929
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 12.10.1988
Stadtteil Sülz

Erbaut 1929, Architekten Carl Moritz und Alfred Betten in Arbeitsgemeinschaft mit Willy Felten; 2 1/2 bis 3-geschossiges, 2-achsiges Wohnhaus als Eckbau einer Wohnzeile innerhalb einer einheitlich geplanten Siedlung (Am Krieler Dom 1 - 35, 2 - 40/Goldenfelsstr. 4 - 6 a); Backsteinfassade, Flachdach; weit vorkragende Überdachung des Eingangsbereiches; Fenster erneuert, Haustür original.

Rückfront: Eckrisalit; Veranda (verglast) mit Treppe und Balkon.

Ortsgeschichtlich dokumentiert obiges Haus als Bestandteil der Reihenhaussiedlung Am Krieler Dom 1 - 35, 2 - 40/Goldenfelsstr. 4 - 6 a die Entwicklung des Kölner Vorortes Sülz im Jahre 1929. Dieser 1888 nach Köln eingemeindete Vorort dehnte sich besonders in den 1920er Jahren über den Sülzgürtel in Richtung Militärring aus, wobei vorrangig Miethaussiedlungen und Einfamilienhäuser entstanden. Die auf Reichsheimstätten-Gelände errichteten Einfamilienhäuser wurden in Form von Reihenhaussiedlungen angelegt, u. a. die o. g. Kleinsiedlung. Ihr Vorortcharakter drückt sich aus einerseits in der Führung der schmalen, abknickenden Straßen, die sich in ihrem Schnittpunkt platzartig erweitern, andererseits in Proportion und Höhe der mit Vor- und Hausgärten ausgestatteten, in der Regel 2 1/2-geschossigen und in Eckbauten 3-geschossigen Häusern. Die Siedlung entstand auf einer ehemaligen Kiesgrube; die Straße wurde aufgeschüttet.

Sozialgeschichtlich gehört die Siedlung in die Reihe der von den Reichsheimstätten-Verbänden in Köln geschaffenen Wohnanlagen. Die Gesetzesgrundlage für solche Objekte bildete das Reichsheimstättengesetz vom 10. Mai 1920. Die Reichsheimstätten waren Teil der Wohnungs- und Sozialpolitik der Weimarer Republik, die als Ziel die Schaffung und Sicherung von Wohnraum beinhaltete. Baulandbeschaffung, günstige Finanzierung, Sicherung gegen Verlust der Heimstätte durch Zugriff eines Gläubigers, Zweckbindung des Bodens und der Wohnung waren wesentlicher Inhalt der Ausführungsbestimmungen des Gesetzes, einschließlich der Bestimmung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Wohnanlage. Als Bauherr der o. g. Kleinsiedlung trat der Reichsheimstättenverein "Deutscher Beamtenbund" e. V. (Dellbrück) auf. Unter den in Köln vorhandenen Reichsheimstätten ist sie diejenige, die ihr ursprüngliches Erscheinungsbild am besten bewahrt hat und somit ist sie auch als exemplarisches Beispiel der besondere soziale Belange vertretenden Wohnungspolitik der Weimarer Republik anzusehen.

Städtebaulich und baugeschichtlich bedeutend ist die Siedlung als Gesmatwerk in ihrem Bebauungsplan und Baustil. Als Merkmale sind zu nennen: Anpassung der Siedlung ans Gelände; lebendige Linienführung der Straßen (Abknickung, Platzbildung); Gestaltung des Straßenraumes durch Vorgärten und rhythmische Gliederung der in Zeilen zusammengefaßten Häuser; Bauausführung im Stil des "Neuen Bauens" (Bauhaus).

Die Einfamilienhäuser bilden 11 Zeilen von 3 oder 4 Häusern. Die Durchbrechung der Häuserzeile und die damit geschaffene Durchsicht lockert ebenso wie die Vor- und Rückstaffelung von turmartigen Eckbauten mit überkragendem Flachdach gliedert die Siedlung rhythmisch und verhindert damit den Eindruck der Monotonie. Die ausgeprägte kubische Bauweise der flachgedeckten, in Backstein ausgeführten Hausblöcke ist ein auffallendes Gestaltungsmerkmal der Siedlung. Die Klarheit der Bauten resultiert auch aus dem flächigen, schmucklosen Aufbau der Hausfassaden, der von wandgleich eingepaßten Fenstern betont wird. Lediglich ein sehr flaches, weit vorspringendes Vordach jeweils über der Haustür gibt der Straßenfront einen feinen plastischen Akzent. Auf der Gartenseite wird die Fassade der Gebäude von einer Terrasse mit breiter Treppe gegliedert. Der gehobene Wohnanspruch drückt sich in der Wohnungsstruktur (6 bis 7 Zimmer, Bad, Toilette im Erdgeschoß, Luftheizung) aus. Weitgehend ist in den Häusern die ursprüngliche Hausausstattung noch vorhanden (Zimmertüren, Holztreppe mit Geländer, z. T. auch eingebaute Schränke, Terrazzoboden im Flur); z. T. besitzen die Häuser noch ihre originalen Eingangstüren und dreigeteilten Fensterrahmen.

Die kubische Bauweise, die Flächigkeit der Fassaden, Flachdachung und Dekorlosigkeit wiesen die Siedlung als ein BauBeispiel des "Neuen Bauens" aus. Sie nimmt im Kölner Raum insofern eine Sonderstellung ein, da sie die einzige Siedlung dieses Stiles ist, die in Backstein ausgeführt wurde, und damit ist sie auch ein Zeugnis für die Verwendung traditioneller Materialien in der Architektursprache des "Neuen Bauens".

In ihrer Erscheinung ergänzt und bereichert die Siedlung die durch spezielle Sozialbindungen bedingte Siedlungsarchitektur der Stadt Köln, die besonders in den 1920er Jahren einen Höhepunkt erreicht hatte; Köln zählte neben Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg und Magdeburg zu den führenden Städten in diesem Architekturbereich.

Die Siedlung zeigt noch weitgehend ihr ursprüngliches Erscheinungsbild. Veränderungen betreffen zumeist Einzelteile (teilweise Vergrößerungen der Wandöffnungen im Dachgeschoß, Auswechselung der Haustüren oder der dreiteiligen Fensterrahmen), die jedoch nicht die Gesamtkonzeption der Anlage in Frage stellen. Der hohe Baustandard bewahrte die Häuser bisher vor zu tief in die Substanz eingreifenden, entstellenden Modernisierungsmaßnahmen. Doch selbst der Wiederaufbau zerstörter Häuser geschah in den vorgegebenen Formenelementen; selbst in der Ausnahme Goldenfelsstr. 2 wurde der Bau in Proportion, Geschoßgliederung und Dachform in das Siedlungsensemble einbezogen.

In der klaren, sachlichen Baukonzeption der Siedlung wird die Wirkung sichtbar, die von den vorbildlichen Leistungen der Protagonisten des "Neuen Bauens" in der Seidlungsarchitektur, Ernst May (vgl. Siedlungen "Höhenblick", Praunheim und "Römerstadt" in Frakfuirt a. M.) und Bruno Taut (vgl. Siedlung Onkel-Toms-Hütte/Berlin-Zehlendorf), ausging. Desweiteren wirkten beispielgebend die im Stil des "neuen Bauens" gehaltenen Siedlungen Köln-Zollstock und Köln-Buchforst ("Blauer Hof" und "Weiße Stadt") von Wilhelm Riphahn auf das Bauwesen der Stadt. In diesem Zusammenhang wird die baugeschichtliche Bedeutung der Kleinsiedlung Am Krieler Dom/Goldenfelsstraße offensichtlich.

Insgesamt sprechen oben genannte Gründe für den Wert dieser Siedlung (bzw. dieser Häuser als Teil der Siedlung) als Baudenkmal.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0