Wohnhaus

Uferstraße 12 · Rodenkirchen

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6409
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Uferstraße 12, 50996 Köln
Baujahrum 1904
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 06.03.1992
Stadtteil Rodenkirchen

Erbaut um 1904 im Landhausstil, freistehender Bau auf verwinkeltem Grundriß, 2 Geschosse und Sockel- und ausgebautes Dachgeschoß, 2 Achsen, Putzfassade mit Fachwerkgliederung; linke Achse mit flachem Risalit, halbrundem Parterrerker mit Balkon und mit Holzschindeln verkleidetem Giebel (ehem. Loggia in den 30er Jahren geschlossen); Eingangsseite mit Mittelrisalit, überdachtem Eingangsvorbau (z. T. verändert) mit Treppe; Haustür verändert; Rückfront einseitig mit risalitartigem Vorbau und Terrassenvorbau im Sockelbereich (in den 60er Jahren angebaut); Fenster größtenteils original. Im Innern original erhalten: Holztreppe mit Antrittspfosten, 2. Holztreppe (OG-DG) mit Antrittspfosten, eine Stuckdecke im EG, Hohlkehlen im OG, Zimmertüren (z. T. mit Beschlägen), eine Türrahmung mit floralen Motiven im EG. Bestandteil des Denkmals ist auch die rückwärtige Gartenanlage. Die Garagenbauten mit Terrasse an der Straßenfront sind später angebaut und somit nicht Bestandteil des Denkmals.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Rodenkirchen, seit 1975 zu Köln gehörig, wurde im Jahre 989 erstmals urkundlich erwähnt. Fischfang, Landwirtschaft und Weinbau bildeten bis ins 19. Jahrhundert die Haupterwerbszweige der Bewohner. Während sich im Zentrum um die alte Kapelle die sehr kleinteilige Bebauung fortsetzt, zeichnet sich um die Jahrhundertwende die Tendenz zu einer vorstädtischen und teilweise seit dem Bau der Rheinuferbahn, Villenbebauung ab. Vor allem unmittelbar am Rheinufer entstehen bis in die 20er Jahre herrschaftliche Wohnhäuser. O. g. Objekt wurde kurz nach der Jahrhundertwende in der Uferstraße errichtet, gehört smit ebenso wie das Nachbarhaus Nr. 14 innerhalb des Straßenensembles Uferstraße zur frühen Bauphase. Im Gegensatz zu den breit gelagerten Villen der 20er Jahre zeichnet sich diese u. a. durch eine starke Vertikalbetonung aus. Der Bau wird unregelmäßig komponiert und durch plastisch hervortretende Bauteile gegliedert und weist in der Kombination von Putzflächen mit Blendfachwerk einen malerischen Gesamteindruck auf. Gesamtkonzeption und aufwendige Detailausführung - siehe das Blendfachwerk mit Schnitzarbeiten in der Giebelzone - sind von hoher künstlerischer Qualität und lassen auf den Entwurf eines bekannten Architekten schließen. Die stilistisch an der Architektur Schweizer Landhäuser orientierte Villa ist ein wichtiges Zeugnis der Villenarchitektur um 1900. Innerhalb der Rheinuferbebauung bildet sie einen wichtigen städtebaulichen Fixpunkt und ist somit auch aus diesen Gründen unbedingt erhaltenswert.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0