Wohnhaus
Ulmenallee 22 · Sürth
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6557 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Ulmenallee 22, 50999 Köln |
| Baujahr | um 1910 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 23.06.1992 |
| Stadtteil | Sürth |
Erbaut um 1910 von Architekt Max Stirn, linke Hälfte des ursprünglich spiegelsymmetrisch aufgebauten Doppelhauses Ulmenallee Nr. 20-22; 1 Geschoß, ausgebautes Dachgeschoß und Spitzboden; Putzfassade, risalitartiger Vorsprung, Mansarddach und hoher geschweifter Giebel; Fenster verändert; Seitenfassade mit Hauseingang, Fachwerkgliederung im EG; originale Haustür; Rückfront mit geschweiftem Giebel.
Bestandteil des Denkmals sind auch die erhaltenen Teile der zeitgenössischen Innenausstattung, die Gartenanlage mit Vorgarten und die z. T. erhaltene Einfriedung (Mauerpfosten).
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Sürth - als Bestandteil der Gemeinde Rodenkirchen seit 1975 zu Köln gehörig - wurde im Jahre 1059 erstmals urkundlich erwähnt. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts waren Fischfang und Landwirtschaft die Haupterwerbszweige der Bewohner. Kurz nach 1900 wird der Ort durch den Bau der Kälteindustrie und deren damit verbundenem Werkswohnungsbau im Norden erweitert. Um 1910 nutzt dann der Kölner Architekt Max Stirn zusammen mit der Cölner-Gelände-Gesellschaft die "idyllische Lage" des Ortes zum Bau einer Landhauskolonie im Bereich Ulmenallee/Oberbuschweg. Die differenziert gestalteten Einzel- und Doppelhäuser und Dreihäusergruppen verschmelzen mit den großzügig angelegten Gärten zu einer harmonischen Einheit. Das Wohnhaus Ulmenallee Nr. 22, welches mit dem Nachbarhaus Nr. 20 eine bauliche Einheit bildet, ist integraler Bestandteil dieser auch aus städtebaulicher Sicht einzigartigen Gesamtanlage, deren Erscheinungsbild im wesentlichen erhalten geblieben ist. Ebenso wie die Häuser Oberbuschweg Nr. 211, Ulmenallee Nr. 1, 9, 6-8, 10-14 und 16-18 stellt das Doppelhaus Nr. 20-22 ein unverzichtbares Dokument der historischen Bebauung dar und ist somit unbedingt erhaltenswert. Wichtiger Bestandteil ist dabei auch die Gartenanlage, die bei einer Landhauskolonie als wesentliches Merkmal zum Typus der Gesamtanlage gehört.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0