Wohnhaus
Kriegerhofstraße 1 · Fühlingen
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6900 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Kriegerhofstraße 1, 50769 Köln |
| Baujahr | um 1900 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 20.08.1993 |
| Stadtteil | Fühlingen |
Um 1900 erbaut; giebelständig mit Satteldach; 1 Geschoß und ausgebautes Dachgeschoß (Gaube auf der Nordostseite); backsteinsichtig; 2:3 Achsen; mittlerer traufseitiger Hauseingang, in späterem verputztem Vorbau mit Pultdach (nicht Bestandteil des Denkmals); Haustür erneuert; stichbogige Fensteröffnungen, im Giebel halbkreisförmige Öffnung; Schlagläden; Fenster erneuert; Maueranker; rückwärtiger Erweiterungsanbau in voller Breite und Höhe aus neuerer Zeit ist nicht Bestandteil des Denkmals. Hofumbauung auf der Südwestseite; neuere straßenseitige Einfriedungsmauer, backsteinsichtig; ehemalige Stall- und Wirtschaftsgebäude aus Backstein, hofseitig verputzt, winkelförmig angelegt, Maueranschluß an das Wohnhaus mit stichbogiger Türöffnung, teilweise originale Türen. Die rückwärtigen nicht massiven Anbauten sind nicht Bestandteile des Denkmals. Umgebender Vorgarten und Garten. Im Innern verändert; backsteinsichtiger Keller mit Stichbogengewölbe aus der Bauzeit.
Das im Norden Kölns zwischen Chorweiler und Worringen gelegene Dorf Fühlingen entwickelte sich entlang der Neusser Landstraße und den Straßen zu den östlichen Nachbarorten Langel und Rheinkassel als Weiler, dessen Ortsbild seinen ländlichen Charakter bis heute bewahrt hat. Die ursprüngliche, auf mittelalterliche Gründung zurückgehende Bebauungssituation aus Hofanlagen und Hausstellen ist im Bereich der Kriegerhof- und Arenzhofstraße weitgehend noch erhalten. Das Haus Kriegerhofstraße 1 liegt am Kreuzungspunkt der beiden Straßen und dokumentiert als wesentlicher Bestandteil das historische Erscheinungsbild des alten Ortskerns. Es spiegelt zugleich die noch um die Jahrhundertwende sozial differenzierte Bevölkerungsstruktur wider. Als schlichtes giebelständiges Backsteinhaus kleinen Ausmaßes mit Beschränkung auf einfachste Formen und mit Nutzflächen und Anbauten zur Eigenversorgung ist das o. g. Objekt bezeichnend für die bescheidenen Ansprüchen genügenden Wohnverhältnisse der ehemaligen Landbevölkerung. Es ist deshalb in orts- und sozialgeschichtlicher Hinsicht ein unverzichtbares historisches Denkmal.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0