Wohn- u. Geschäftshaus

Schützenhofstraße 15 · Mülheim

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7213
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Schützenhofstraße 15, 51063 Köln
Baujahrum 1905
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 15.09.1994
Stadtteil Mülheim

Um 1905 erbaut; Eckhaus zur Hacketäuerstraße; 4 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß; 3 : 7 Achsen; abgeschrägte Ecke, betont durch Ladeneingang und Giebel; Putzfassade mit Stuckgliederungen in Anklängen an den Jugendstil (an der Schützenhofstraße teilweise gestört); Schaufenster in den Achsen neben der Gebäudeecke; Ladentür erneuert; Haustür teilweise original; Fenster erneuert. Rückseite: backsteinsichtig, Treppenhaus im Eckbereich risalitartig vortretend; Hoftür erneuert; Fenster größtenteils erneuert. Der spätere eingeschossige Anbau im Hof ist nicht Bestandteil des Denkmals. Im Inneren original erhalten: im Eingangsbereich und Treppenhaus Terrazzoboden, Terrazzotreppe mit Metallgeländer und hölzernem Handlauf. Raumaufteilung verändert.

Die im Mittelalter entstandene Ortschaft Mülheim gehörte bis zur französischen Besetzung 1795 zur Grafschaft bzw. dem Herzogtum Berg, kam 1815 zur preußischen Rheinprovinz und wurde 1914 nach Köln eingemeindet. Seit 1870 entwickelte sich die Kleinstadt Mülheim rasch zur großindustriell geprägten Mittelstadt, nachdem u. a. durch die Anlage von Eisenbahnlinien 1845 bzw. 1856-74 die Ansiedlung von Industriebetrieben am Rande des historischen Ortskerns begünstigt worden war. Der Bevölkerungszuwachs infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs führte zur Bebauung ehemals freien Geländes mit Wohnbauten. Zu dieser gründerzeitlichen Stadterweiterung Mülheims gehört auch der Bereich Berliner Straße, Schützenhof-, von-Sparr- und Hacketäuerstraße. Dort entstand ein in seiner Geschlossenheit noch heute wirkungsvolles Ensemble schlichter, zumeist viergeschossiger Mietstockwerkhäuser. Die Schützenhofstraße, früher Schützenstraße, benannt nach der ihrer Abzweigung von der Berliner Straße ehemals gegenüberliegenden Schützenhalle, war bis 1893 noch nicht bebaut. Innerhalb der seitdem erfolgten Wohnbebauung, die als einzigartiges Straßenensemble nahezu vollständig geschlossen erhalten ist, gehört das o. g. Objekt zu den jüngeren Gebäuden um 1905, dem als großes Eckhaus zur Hacketäuerstraße besondere Bedeutung für das Straßenbild zukommt und das einen unverzichtbaren Bestandteil der historischen Erstbebauung darstellt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0