Wohnhaus
Porzer Straße 7 · Rath/Heumar
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_7363 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Porzer Straße 7, 51107 Köln |
| Baujahr | um 1870 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 31.01.1995 |
| Stadtteil | Rath/Heumar |
Um 1870 erbaut; Doppelhaushälfte auf rechteckigem Grundriß, giebelständig mit Satteldach; 1 1/2 Geschosse; geschlämmte Backsteinfassaden mit traufseitigen Backsteingliederungen und Mauerankern; 1:3 Achsen, Betonung der traufseitigen Mittelachse durch Dreiecksgiebel; traufseitiger Hauseingang verändert (Verlegung der mittigen Öffnung nach rechts, 2 neue kleine quadratische Fensteröffnungen); stichbogige Fensteröffnungen teilweise rechteckig beigeputzt, Betonung der Sohlbänke, Fenster erneuert, ehemals Klappläden; im Inneren erhaltene Grundrißstruktur und Holztreppe.
Der rückwärtige jüngere Anbau, 1 Geschoß, ist nicht Bestandteil des Denkmals.
Der heutige Ortsteil Rath/Heumar entstand erst 1975 aus zwei dicht nebeneinander liegenden alten Ortschaften. Die Rösra-
ther Straße liegt als Hauptverkehrsstraße und Ausfallstraße zum östlich gelegenen Rösrath zwischen den beiden alten Ortskernen. Von der typisch dörflichen Bebauung, die das ursprünglich ländlich geprägte Erscheinungsbild der Orte dokumentiert, sind nur wenige Beispiele erhalten. Zu diesen gehört auch das Doppelhaus Porzer Str. 7/9, das nahe der Abzweigung der Porzer Straße von der Rösrather Straße liegt. Es zeichnet sich in städtebaulicher Hinsicht durch seine schräge, nicht mit dem Straßenverlauf fluchtende Lage aus, die die historische Situation veranschaulicht. Das kleine giebelständige, um 1870 errichtete Doppelhaus ist in der östlichen Haushälfte Nr. 7 durch die ursprünglichen schlichten Backsteinfassaden mit sparsamem Backsteindekor charakterisiert, während die westliche Haushälfte Nr. 9 durch die jüngere Fassadenüberformung um 1905 mit zeitgemäßen Stuckelementen im Jugendstil gekennzeichnet ist. Dieses Nebeneinander unterschiedlicher historischer Gestaltungsformen bewirkt eine unmittelbare Ablesbarkeit architekturgeschichtlicher Entwicklung. Aus den genannten Gründen ist das o.g. Objekt Porzer Str. 7 deshalb als unverzichtbares Denkmal unbedingt zu erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0