Bunker

Rotkehlchenweg 49 · Vogelsang

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7808
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungBunker
Adresse Rotkehlchenweg 49, 50829 Köln
Baujahr1941
Eigentumkirchliches Eigentum
Eingetragen seit 15.03.1996
Stadtteil Vogelsang

Erbaut 1941; scheunenartiger Betonbau mit großem Satteldach auf längsrechteckigem Grundriß mit Vorbau auf der Westseite (ehemaliges Treppenhaus).

Außenbau: traufständig zum Rotkehlchenweg; gesamter Bau mit Ausnahme einer kleinen Fläche an der Süd-Ost-Ecke des Gebäudes neu verputzt (Dämmputz); Dacheindeckung erneuert; straßenseitig mittiger Zugang; DG mit zwei Giebelfenstern (Fensteröffnungen original); Wandöffnungen an den Längsseiten/südliche Giebelwand nach Kriegsende herausgesprengt; Fenster/Türen/Zugangssituationen erneuert (ehemalige Freitreppe ins DG am Querbau entfernt); breitgelagerte Dachgaube erneuert.

Innen original: Treppe/Treppenhaus am Zugang vom Rotkehlchenweg (Betonverschalung erkennbar); Dachkonstuktion (Beton); Treppenabgang ins Kellergeschoß im hinteren Gebäudeteil.

Veränderungen: Wandöffnungen nach dem Krieg gesprengt, Grundrisse verändert, Innenraumgestaltung komplett erneuert (umnutzungsbedingt).

Eingeschossiger Anbau im südwestlichen Winkel zwischen Haupt- und Querbau ist nicht Bestandteil des Denkmals.

Das heutige äußere Erscheinungsbild des o.g. Objektes läßt zunächst kaum Rückschlüsse auf seine ursprüngliche Nutzung als Bunker zu. Erst die extrem dicken Fensterlaibungen - die Wandöffnungen wurden größtenteils nach dem Krieg gesprengt - und die massive Dachkonstruktion geben Hinweise auf die ehemalige Funktion als Luftschutzraum.

Das o.g. Objekt ist trotz erheblicher umnutzungsbedingter Veränderungen am Innen- und Außenbau integraler Bestandteil der Siedlung "Vogelsang", die 1932-39 an und in unmittelbarer Nähe der heutigen Vogelsanger Straße entstand. Dem Verlauf der Vogelsanger Straße entsprach der alte Flurweg von der Kölner Altstadt zum Vogelsanger Hof. Hier entstand westlich der Gürtelbahn eine Siedlung, die in vier Hauptbauphasen sukzessive errichtet wurde, zunächst von der GAG (Gemeinnützige Aktiengesellschaft für Wohnungsbau, Köln), später gemeinsam mit den "Rheinischen Heimstätten".

Wurde Vogelsang anfangs als Eigenheim-Siedlung errichtet (als Erwerbslosensiedlung im Rahmen eines Sozialprogramms für Arbeitslose unter der Regierung Brüning), so ging man nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten zur Förderung von Mietwohnungen, den sogenannten "Volkswohnungen", über. Der Ideologie der Nationalsozialisten entsprechend wurde das "germanische Dorf" Vorbild für den weiteren Ausbau der Siedlung, deren Straßen nun geschwungen ausgeführt und häufig mit platzartigen Erweiterungen versehen wurden.

Rechtliche Grundlage war das im September 1933 erlassene Gesetz zur Erschließung von Wohnsiedlungsgebieten, das den Gemeinden eine Anfertigung eines Wirtschaftsplanes vorschrieb, weshalb man in Vogelsang auf der Grundlage eines Wettbewerbes (1935) eine geschlossene Siedlungseinheit mit Geschäfts-, Kirch- und Schulmittelpunkt errichtete, um den sich der durch Gartenflächen aufgelockerte Siedlungskörper gruppierte.

Das o.g Objekt wurde 1941 in unmittelbarer Nähe dieses zentralen Platzes errichtet und diente der Bevölkerung während der Luftangriffe auf Köln als wirksamer Schutz. Unmittelbar nach dem Krieg wies das Obdachlosenamt der Stadt Köln alte Menschen zur Unterbringung in den Bunker ein. Schon während der Währungsreform 1948 gab es Überlegungen, den Bunker in eine Erholungs- oder Bildungsstätte umzubauen. Nach fast zweijährigen Spreng- und Umbauarbeiten konnte dann dort ein Altersheim ("Altersheim Haus Parzham") eingerichtet werden, das am 4. September 1952 eingeweiht wurde. Die verantwortlichen Architekten waren Brand, Zeiger und Liese.

Seit 1959 beherbergt der ehemalige Bunker dann die "Katholische Familienbildungsstätte". Heute wird das Gebäude darüber hinaus durch eine Kindertagesstätte und einen Gewerbebetrieb im DG intensiv genutzt.

Der massive Betonbau ist seit dem Ende des 2. Weltkrieges also mehrfach umgenutzt und in seiner äußeren und inneren Gestaltung der nunmehr zivilen Nutzung gemäß umgestaltet worden. An der Kubatur und den konstruktiven, durch die ursprüngliche Funktion als Luftschutzraum bedingten Gegebenheiten hat sich wenig verändert, so daß die ursprüngliche Nutzung ablesbar bleibt, ohne jedoch das Umfeld nachhaltig negativ zu beeinflussen.

Öffentliche Luftschutzbauten sind eine durch die Vorbereitung auf den Zweiten Weltkrieg relevant gewordene Bauaufgabe gewesen. Die Notwendigkeit, zivilen Luftschutz zu betreiben, wurde bereits während des Ersten Weltkrieges erkannt. Doch erst mit der Lockerung des Versailler Vertrages im Mai 1926 erhielt die Reichswehr die Erlaubnis zur Luftabwehr am Boden. Auftrieb gewann das Thema Luftschutz (LS) europaweit durch die Thesen General Douhets, der die Beendigung eines Krieges innerhalb weniger Monate für möglich hielt, wenn ein Angriff massiv auf die Großstädte erfolgte, und so die sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen einer Nation zerstört würden. Daraufhin wurden überall im Land LS-Vereine gegründet. Am 5. Juli 1935 trat unter den Nationalsozialisten das LS-Gesetz in Kraft, das bis ins kleinste Detail die Organisation des LS in Deutschland regelte.

Im September 1940 wurde das "Führer-Sofortprogramm" erlassen, das für insgesamt 82 Städte sofortige Maßnahmen für den zivilen LS vorsah. Die Errichtung bombensicherer, öffentlicher LS-Bauten hatte hierbei Priorität. Neben luftschutzmäßigen Aspekten wurde in den am 6. August 1941 erlassenen "Besonderen Bestimmungen für den Bau von LS-Bunkern" eine Berücksichtigung städtebaulicher und baukünstlerischer Ansprüche gefordert, wobei der Wehrcharakter der Bauten nach Möglichkeit erkennbar bleiben sollte. So war auch am Bunker in Vogelsang bis vor kurzem noch die Verschalung des Außenbaus, und damit der Wehrcharakter erkennbar.

Die Nationalsozialisten versuchten selbst den Bunkerbau noch propagandistisch auszunutzen, was ein Zitat aus dem Werk "Bauen im Neuen Reich" von 1943 verdeutlicht: "... Auch diesen Wehrbauten ist, wo immer es sich ermöglichen ließ, eine schöne Form gegeben worden..." Es gilt jedoch festzuhalten, daß eine stadtbildgerechte Gestaltung der Bunker in der Regel weniger auf städtebauliche Aspekte ausgerichtet war, sondern vielmehr auf eine Beruhigung der Bevölkerung abzielte.

Bei dem o.g. Objekt ist davon auszugehen, daß es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen sogenannten Standardbunker handelt, der sich aufgrund seiner besonders rationellen Ausführung zu dem am häufigsten anzutreffenden Vertreter des öffentlichen LS-Baus entwickelte. Kennzeichnend für diesen Bunker war der rechteckige Grundriß. Grundsätzlich besaßen die Stahlbetonbauten Keller-, Erd- und ein oder zwei Obergeschosse. Im hier vorliegenden Fall wird man der umgebenden Bebauung entsprechend dieses Schema zugunsten eines Satteldaches variiert haben. Die Wandstärke betrug 1,1-2,0 m, die Abschlußdecke besaß eine Stärke von 1,4 m.

Die schnelle Umnutzung des o.g. Objektes nach dem Krieg muß eher als Ausnahme angesehen werden, denn die veränderte politische Lage führte bald nach Kriegsende dazu, daß man die LS-Bauten keinesfalls als überflüssig ansah. Viele Bunker wurden in den 60er Jahren im Sinne des Zivilschutzes wieder nutzbar gemacht.

Mit der Frage nach dem Denkmalwert öffentlicher LS-Bauten wird eine Problematik besonderer Art berührt. Bunker sind stark mit negativen Erinnerungen behaftet und verletzen mit ihrer unverkleideten, oft massiven Präsenz unser ästhetisches Empfinden. Bezogen auf das o.g. Objekt haben diverse Umgestaltungen diesen herben äußeren Eindruck bereits abgeschwächt.

Trotzdem muß man diesen Bauten heute Denkmalwert zuerkennen, denn es handelt sich um eine spezifische Bauaufgabe, die sich während des Zweiten Weltkrieges ausgebildet hat. Sie hatte in erster Linie verteidigungstechnische Funktionen: viele Menschen verdanken den Bunkern ihr Leben. Daß sie gleichzeitig nur durch die Kriegsführung notwendig geworden sind, mindert nicht ihre historische Aussagekraft; man denke an die wehrtechnische Bauaufgabe einer mittelalterlichen Stadtmauer.

Obwohl der Bunker am Rotkehlchenweg durch eine zivile Umnutzung in seiner historischen Aussagekraft beeinträchtigt ist, bleibt der Bau ein anschauliches bauliches Dokument unserer durch den Zweiten Weltkrieg geprägten Geschichte und ist daher unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0