Siedlung "Göttersiedlung"

Wodanstraße 64 · Rath/Heumar

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7971
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungSiedlung "Göttersiedlung"
Adresse Wodanstraße 64, 51107 Köln
Baujahr1928 bis 1929
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 17.09.1996
Stadtteil Rath/Heumar

1928/29 erbaut; Architekten: Pasmann und Bonn; Teil der "Göttersiedlung"; zweigeschossige, original verputzte Doppelhaushälfte mit vorkragendem Walmdach; Putzfläche des OG leicht vorspringend.

Straßenfassade: 2 Achsen; verittertes Kellerfenster, originale Außentreppe (neu verfliest) mit Brüstungsmauer und flacher Überdachung auf Holzstützen; Haustür mit Ziergitter und seitliches Fenster mit 3 horizontalen Gitterstäben (gelbes Strukturglas); großes EG-Fenster mit Querteilung; 2 OG-Fenster mit Fensterkreuz; Fenster original; Schlagläden im OG (neues liegendes Dachfenster).

Seitenfassade: kleines EG-Fenster mit Sohlbankgesims (gelbes Strukturglas, die übrigen beiden Fenster beim Garagenbau zugesetzt; 2 kleine Treppenhausfenster im OG; viertelkreisförmig geführtes Regenfallrohr (erneuert).

Rückseite: 2 Achsen; Kellertür original; im EG Küchentür und -fenster erneuert, Wohnzimmertür und -fenster vergrößert; Terrasse original (neu verfliest, neue Überdachung und Brüstung abgeflacht); 2 originale OG-Fenster mit Schlagläden.

Innen original: Grundrißdisposition; Keller mit Holztreppe und Brettertüren; EG mit Kachelofen im straßenseitigen Zimmer (Durchgang zum Wohnzimmer vergrößert), Türen (Wohzimmertür neu), Kellerabgang in der Küche; Holztreppe mit konischem Antrittspfosten und hölzernem Geländer; OG mit Betonboden, Türen mit hochovalen Beschlägen, Türverkleidungen; Dachgeschoß mit Türen.

Gärten: Vorgarten (tiefergelegte Rasenfläche, Kieseinfahrt) und rückwärtiger Garten.

Nicht Bestandteil des Denkmals ist die seitlich angebaute Garage (1967).

Das Haus Wodanstr. 64 ist integraler Bestandteil des Ensembles "Göttersiedlung", die zwischen 1920 und 1938/39 für Bewohner des Mittelstandes durch die Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft Eigenheim "Königsforst" errichtet wurde. Die unter dem Einfluß der Gartenstadtbewegung nach einheitlichem städtebaulichem Plan entstandene Wohnsiedlung dokumentiert zum einen die Entwicklung des Dorfes Rath zum Wohnvorort Kölns nach der Eingemeindung im Jahre 1914. Sie spiegelt gleichzeitig die städtische Siedlungspolitik wider, die infolge der Aufgliederung der Stadt in Funktionsbereiche zunehmend die Verlagerung der Wohnbereiche aus der Kölner Innenstadt in die Außenbezirke betrieb. Die Siedlung ist ein in Köln einzigartiges Beispiel für den Einfamilienhausbau der 20er Jahre im Siedlungsverband. Die Bebauung im weitgehend rechtwinklig angelegten Straßensystem erfolgte mit ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern in Form von unterschiedlich geprägten Doppel- und Einzelhäusern mit großen Gärten. Die Häuser, die nach der Erstellung durch die Genossenschaft, teilweise unter Berücksichtigung der Wünsche der späteren Eigentümer, in Privatbesitz übergingen, zeichnen sich durch übereinstimmenden Baustil aus. Es handelt sich um einen Heimatstil städtischer Prägung, dessen Gestaltungsmerkmale - vorkragende Dächer und Sprossenfenster mit Schlagläden - zum einen den architektonischen Bezug zur topographischen Lage am Rand des Bergischen Landes herstellen, zum anderen eine Orientierung am Vorbild bürgerlicher Villen erkennen lassen und damit das Repräsentationsbedürfnis der Eigenheimbesitzer spiegeln. Die Wodanstraße gehört zum älteren Bauabschnitt der 20er Jahre, in dem das Doppelhaus dominiert, und ist gekennzeichnet durch einige verschiedene Haustypen, die teils expressionistische, häufiger barocke Elemente aufweisen. Etwa ab Straßenmitte an der Kreuzung Freyastraße setzt sich ein schlichter zweigeschossiger Haustyp durch.

Das Doppelhaus Wodanstr. 64/66 gehört zu dieser sachlich geprägten Bebauung, die im Detail von geometrischer Formgebung bestimmt ist. Im Inneren des Hauses konnten abweichende Baudetails festgestellt werden (Kellerabgang in der Küche, Betonboden im 1. OG), die auf die Einflußnahme des späteren Besitzers schon während der Planungsphase zurückzuführen sind. Die Berücksichtigung der Wünsche der späteren Bewohner läßt sich auch in mehreren, im Sommer 1928 vorgenommenen Planänderungen feststellen (vgl. Originalpläne April 1928 und Oktober 1929). Damit ist dieses Haus über seine städtebauliche Bedeutung als weitgehend unveränderter Teil der "Göttersiedlung" hinaus ein wichtiges Zeugnis für die Genese der Siedlung. Aus den o. g. Gründen ist das o. g. Objekt unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0