Wohnhaus

Urbanusstraße 7 · Libur

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8258
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Urbanusstraße 7, 51147 Köln
Baujahr1. Hälfte 19. Jahrhundert
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 08.01.1998
Stadtteil Libur

Erbaut 1. Hälfte 19. Jahrhundert, giebelständiges Fachwerkhaus (Gefache neu verputzt), eingeschossig und unterkellert, brüstungshoher Sockel (verklinkert); Haustür, Fenster und Schlagläden erneuert, Satteldach (neue Dachdeckung).

Straßenseitige Giebelwand mit 2 EG- und 1 Giebel-Fenster; südliche Traufseite mit Haustür und 1 Fenster; Hofgiebel verputzt; nördliche Traufseite fensterlos.

Nicht Bestandteil des Denkmals ist der Backsteinanbau (neu als "Fachwerk-Bau" verkleidet) und der neu gepflasterte, straßenseitige Hof.

Das 1185 erstmals genannte Dorf Libur hat sich sein ländliches Erscheinungsbild bis heute erhalten. Der 1975 mit der Stadt Porz nach Köln eingemeindete Weiler liegt abgeschieden inmitten weiter Agrarflächen. Der rechteckige Ortskern wird gebildet durch die eine ältere Kapelle ersetzende Kirche St. Margaretha (1901-11) mit Friedhof, einem großen Hof (Kuxgasse 2) und locker gestreuter, zumeist giebelständiger Bebauung auf schmalen, extrem langen Grundstücken, die bis an die Felder reichen. Zahlreiche Straßen verbinden den Kern mit den umliegenden Dörfern.

Am Verbindungsweg nach Zündorf, etwas abseits vom Dorfkern, liegt das Fachwerkhaus Urbanusstr. 7. Das giebelständige Fachwerkhaus ist Teil der historischen Bebauung des Dorfes, von der sich schräg gegenüber noch das Haus Urbanusstr. 12 und in der weiteren Nachbarschaft das Haus Pastor-Huthmacher-Str. 2 erhalten hat. Trotz der Umgestaltung des Anbaus und der neuen Grundstücksaufteilung (Neubau eines Wohnhauses) ist das o. g. Objekt als Zeugnis der ursprünglichen Bebauung am Rande des Dorfes von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung. Darüberhinaus ist das schlichte und relativ kleine Fachwerkhaus mit den in die Gefache eingepaßten Fenstern und der niedrigen Türöffnung ein anschauliches Beispiel für die Lebens- und Wohnverhältnisse der weniger begüterten ländlichen Schicht (Landarbeiter und Kleinbauern). Aus den o. g. Gründen ist das Objekt unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0