Wohnhaus

Rondorfer Straße 44 · Marienburg

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8490
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Rondorfer Straße 44, 50969 Köln
Baujahr1928 bis 1929
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 06.10.2000
Stadtteil Marienburg

Baujahr: 1928/29

Architekt: Wilhelm Schulz

Das zweigeschossige Einfamilienhaus mit Souterrain und ausgebautem Dachgeschoss mit Gaupen ist Teil einer einheitlichen, die Häuser Rondorfer Str. 34-56 umfassenden Reihenhausbebauung, die aus lediglich in Details variierten Typenhäusern sowie insgesamt zwei Endbauten, die risalitartig den Anfang und das Ende der Zeile markieren, besteht. Die im Stil des "Neuen Bauens" gestaltete, leicht kurvierte Wohnzeile mit Putzfassade und Satteldach besitzt im Bereich des Souterrains, in das die Garage integriert wurde, sowie im Bereich der Tür in Backstein erstellte Mauerpartien, die die Gesamtarchitektur auflockern. Für das Erscheinungsbild der Straßenseite ist der horizontale Fassadenversprung von großer Bedeutung, durch den ein terrassenartiger Austritt auf dem vortretenden Teil des Erdgeschosses möglich wurde. Bei dem Haus Nr. 44 haben sich im Innern die Grundrissstruktur und nahezu sämtliche historischen Details wie Türen, Fenster und Holztreppenhaus original erhalten. Teil des Denkmals sind auch der Bereich vor dem Haus (mit Gartenteil, Zuweg und Garageneinfahrt), bei dem allerdings weitgehend die originale Einfriedung entfernt wurde, sowie der mit Bruchsteinmauern terrassiert angelegte Garten hinter dem Haus.

Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW):

Das o.g. Objekt ist bedeutend für Städte und Siedlungen, weil es ein wichtiges bauliches und städtebauliches Dokument für die Entwicklung des Villenvorortes Marienburg in den späten 1920er Jahren ist. Es dokumentiert als Teil einer Reihenhausbebauung den Übergang von der hier einst vorherrschenden großzügigen Villenbebauung zu wesentlich preiswerteren Varianten in Form von Typenhäusern bzw. später Mehrfamilienhäusern, ist also gleichzeitig auch ein Zeugnis für die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse und neue, entschieden vom Bauhaus mitgeprägte Wohnformen.

Die Erhaltung und Nutzung des o.g. Objekts liegt aus künstlerischen und wissenschaftlichen – hier architekturgeschichtlichen – Gründen im öffentlichen Interesse, weil das Haus auch als ein wichtiges Werk des Kölner Architekten Wilhelm Schulz (1888-1964) zu werten ist, der hier den Gedanken des Bauhauses und des "Neuen Bauens" in für Köln auf dem Sektor des privaten Wohnhausbaues einmalige Weise entsprochen hat.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0