Wohnhausgruppe Siedlung Höhenberg
Saalfelder Straße 77 · Höhenberg
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_8516 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhausgruppe Siedlung Höhenberg |
| Adresse | Saalfelder Straße 77, 51103 Köln |
| Baujahr | 1928 |
| Architekt / Planung | Ferdinand Lukas / Georg Rödel |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 08.01.2001 |
| Stadtteil | Höhenberg |
Architekten: Ferdinand Lukas & Georg Rödel, Planung und Ausführung 1928, Bauabschnitt XII b
Wiederherstellungen 1953/57 nach leichter Beschädigung während des Krieges (Dach, z.T. 2. Obergeschoss).
Kopfbau einer ehemaligen Hausreihe als Dreifamilienhaus, Flur mit Treppenhaus, je Geschoss eine Wohnung mit 3 Zimmern, Wohnküche mit Kochnische, WC, Bad und Loggia.
Dreigeschossiger Putzbau, Walmdach, Sockel in Backstein bis unter die Erdgeschossfenster in Art einer Bandrustika, querrechteckige Öffnungen, Straßenfassade über 3 Achsen, Mittelachse Hauseingang und Treppenhaus, risalitartig vorspringend und überhöht, unter eigenem flachem Walm, Brüstungsfelder hier analog der Sockelgestaltung, Fenster mit Bank und Sturz in Backstein, zu den Hausecken hin als Gesimse verlängert, Hausecken in Fensterhöhe als Backsteinpfeiler, Fenster an der Ecke Saalfelder Straße / Ilmenauer Weg als Eckfenster, Nordfront im übrigen schlicht. Rückfront über 3 Achsen, außen Fensterachsen, Mittelachse Loggien mit leicht vorspringenden Brüstungen, Gestaltung der Fenster und Eckfelder zu den Loggien analog der Straßenfassade.
Haustür (1950er Jahre) und Fenster erneuert.
Im Inneren original erhalten: Im Eingangsbereich und Treppenhaus Terrazzoboden und -treppenstufen, Terrazzotreppe, Metallstabgeländer mit hölzernem Handlauf aus den 1950er Jahren.
Bestandteile des Denkmals sind die seitlichen und rückwärtigen Grünflächen einschließlich der Einfriedungsmauer zum Ilmenauer Weg.
Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW):
Das o. g. Objekt ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, weil es als integraler Bestandteil der Siedlung Höhenberg (Germaniasiedlung) im Zusammenhang mit den weiteren im historischen Bestand erhaltenen Baugruppen der Siedlung wesentliche Aspekte der Geschichte des Wohnungs- bzw. Siedlungsbaus in den 1920er Jahren in seltener Konzentration in einem Siedlungsgebiet dokumentiert. Neben der Vielfalt an Haustypen, Grundrisslösungen und Gestaltungen sind wichtige Konzepte, Grundzüge, Zwänge und Ziele der Wohnungspolitik in der Zeit der Weimarer Republik durch die Siedlung Höhenberg exemplarisch anschaulich geblieben.
Ergänzend ist das o.g. Objekt bedeutend für Städte und Siedlungen, weil es als wichtiges Zeugnis der Stadtbaugeschichte bzw. Siedlungsgeschichte Kölns den Stadtteil Höhenberg entscheidend mitgeprägt hat. Etwa ein Drittel der Bebauung Höhenbergs wird durch die gleichnamige Siedlung gebildet, deren integraler Bestandteil das o.g. Objekt ist. In diesem Zusammenhang kann auf den anerkannt wichtigen Beitrag des Großsiedlungsbaus der 1920er Jahre für die Kölner Stadtentwicklung verwiesen werden.
Nach dem Erwerb des 177.000 qm großen Geländes der ehemaligen Steinkohlenzeche "Germania" 1917 durch die GAG erfolgte 1919/1920 eine erste städtebauliche Gesamtplanung durch Fritz-Hans Kreis, den damaligen technischen Direktor der GAG, zunächst als reine Einfamilienhaussiedlung im Sinne der Gartenstadtbewegung. Baubeginn war 1920. Die gesamte Bauzeit erstreckte sich bis 1929. Die Bebauung erfolgte in 12 Abschnitten, z.T. unterteilt in mehrere Etappen. 18 verschiedene Architekten bzw. Architektengemeinschaften können für die Planung und Ausführung der Siedlung Höhenberg in der Zeit von 1919/20 bis 1929 nachgewiesen werden.
Bereits mit Vorlage des 1. Bauabschnitts 1920 fiel die Entscheidung für eine überwiegende Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, zumeist mit Zweispänner-Erschließung. Sie gewährleisteten einen deutlich höheren Nutzungsgrad und waren vergleichsweise schneller zu errichten. Der Beginn der Arbeiten hierfür lag im Bereich des Gothaer Platzes und der Frankfurter Straße, gefolgt vom nördlichen Abschnitt der Weimarer Straße, dem Koburger Platz und dem nördlichen Abschnitt der Erfurter Straße (bis 1922/23). Fast karg in der Gestaltung und mit schlichtesten Grundrissen versehen, zählen diese Bauten in der Siedlung Höhenberg zum ältesten Bestand. Bezeichnend für die frühen 20er Jahre ist die starke Typisierung der Bauten, die unabhängig vom vorgesehenen Standort entwickelt worden waren. Die Vergabe der Typenplanung bzw. der Baumaßnahmen erfolgte unabhängig von den einzelnen Bauabschnitten an verschiedene Architekten oder Architekten-Gruppen.
Ab ca. 1922 wurde eine stärker städtebaulich orientierte Planung durch einheitliche Entwürfe für Baublöcke, Straßenabschnitte oder platzartige Erweiterungen (Mittelabschnitt der Weimarer Straße, Mittelabschnitt der Erfurter Straße) umgesetzt. Auch diese Planungen erfolgten in Bauabschnitten, die jeweils einem Architektenbüro übertragen wurden. Bis zum Ende der Bauzeit 1929 wurde diese Praxis beibehalten, wobei ganz bewusst verschiedene Architekten als Entwerfer hinzugezogen wurden. Zu einer Arrondierung und Ergänzung des ersten Gesamtplans, der bis zum Schluss im wesentlichen beibehalten wurde, kam es ab ca. 1925/26, besonders im Bereich der Geraer Straße (Geraer Platz)/ Fuldaer Straße.
Die Verluste durch Kriegszerstörung waren im Verhältnis zu anderen Kölner Großsiedlungen in Höhenberg vergleichsweise gering. Von stärkeren Veränderungen blieben die Mehrfamilienhäuser weitgehend verschont, so dass sie den historischen Bestand im wesentlichen wahren konnten. Dies bezieht sich auch auf die Gestaltung und Ausstattung im Inneren der Gebäude wie Grundrisse und Treppenhäuser.
Die Erhaltung und Nutzung des o.g. Objekts liegt aus künstlerischen und wissenschaftlichen - hier architekturgeschichtlichen - Gründen im öffentlichen Interesse, weil es im Zusammenhang mit den weiteren im historischen Bestand erhaltenen Baugruppen der Siedlung die außerordentlich vielfältigen und qualitätvollen Möglichkeiten konservativer Architektur der 1920er Jahre auf der Grundlage einer städtebaulichen Konzeption aufzeigt.
Der Nachvollzug verschiedener baukünstlerischer Entwicklungen und stilistischer Ideen der 1920er Jahre ist in der Siedlung Höhenberg in exklusiver Konzentration möglich geblieben. Neben einem schlichten, am Ideal „Um 1800" orientierten Pragmatismus finden sich gemäßigte neoklassische Formen ebenso wie Gestaltungsmittel des Expressionismus und der Heimatschutzarchitektur in unterschiedlichen Ausprägungen. Trotz dieser Vielfalt entstand eine einheitliche Siedlung, deren Qualität bereits von den Zeitgenossen geschätzt wurde: „Höhenberg ist interessant als Beispiel dafür, welche Durchschnittsleistung hervorgebracht werden kann, wenn viele Köpfe unter einheitlicher, aber zurückhaltender Leitung an den Einzelheiten einer Gesamtsiedlung arbeiten.“ (aus: Wedepohl, Die architektonische Durchbildung der Siedlungsbauten, in: Köln, bauliche Entwicklung 1888-1927, Köln 1927, S. 115).
Der architekturhistorische Wert des o. g. Objekts in seiner besonderen formalen Gestaltung definiert sich daher u. a. auch über die Wechselwirkungen der individuellen Gebäudegruppen einerseits und der einheitlichen Siedlungsstruktur andererseits.
Viele der am Siedlungsausbau Höhenbergs beteiligten Architekten zählten zum Führungskreis der Kölner Architektenschaft.
Das o.g. von Ferdinand Lukas (+ 1937) - seit 1914 mit Georg Rödel assoziiert - geplante Objekt gehört zur jüngeren Bebauungsphase der Siedlung, in der die Fassadengestaltungen durch aufwendigere Detailformen, eine stärkere Plastizität der Gliederungselemente und eine Bereicherung und Nuancierung des Fassadenreliefs charakterisiert werden.
Als eines der jüngsten Gebäude der Siedlung entspricht der dreigeschossige Bau mit axialsymmetrischer Fassade und überhöhtem Treppenhausrisalit den Grundprinzipien der durchgängig festzustellenden architektonischen Gestaltung. Die 1928 ausgeführte Planung der Architekten Ferdinand Lukas & Georg Rödel, die auch die Gebäude Koburger Straße 60-64 entwarfen, orientiert sich an diesen in der Nachbarschaft liegenden Häusern in ihrer Formensprache wie z. B. den in der Art einer Bandrustizierung behandelten Backsteinflächen an Sockel und Treppenhaus. Daneben sind Elemente vorhanden, wie sie bereits bei anderen Baugruppen der Siedlung in ähnlicher Form verwendet wurden. So sind beispielsweise die in Fensterhöhe als Pfeiler gebildeten Hausecken, die in Verlängerung der Fenster deren Sohlbank- und Sturzgesimse aufgreifen, ausgesprochen zeittypische Architekturmotive der ausgehenden 1920er Jahre, die in einer etwas früheren Variante bereits an der Ecke des Hauses Erfurter Straße 1 zu beobachten sind.
Zudem liegt die Erhaltung und Nutzung des o.g. Objekts aus städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse, weil es im Zusammenhang mit den weiteren im historischen Bestand erhaltenen Baugruppen der Siedlung den für die 1920er Jahre bedeutenden Übergang von der Gartenstadtsiedlung zur Großsiedlung in vergleichsweise guter Erhaltung belegt.
Der Grundplan der Siedlung entsprach den Idealen der Gartenstadtbewegung, die malerischen Straßen- und Platzgestaltungen vor einer ausschließlich funktionalistischen Infrastruktur oder einer simplen Axialität klar den Vorrang einräumte. Insbesondere die geschlossene Anlage der Plätze, die an den Plätzen verspringenden und bisweilen verschwenkten Straßenverläufe sowie die damit verbundene Unterbrechung langer Achsen durch Blickfänge ermöglichte kleinräumige Ensembles, die mit der überwiegend aufgelockerten Blockbebauung korrespondieren.
Innerhalb dieser städtebaulichen Gesamtlösung kommt dem o.g. Objekt eine unverzichtbare Bedeutung zu.
Das Eckgebäude zum Ilmenauer Weg, das den ehemaligen Kopfbau einer längeren Häuserreihe bildete, markiert am Ende der Saalfelder Straße den Übergang von der erneuerten Nachkriegsbebauung zur historisch erhaltenen Siedlungsbebauung.
Bezeichnend für die städtebauliche Grundidee der Gartenstadtanlage sind die ausgedehnten Grünbereiche in der gesamten Siedlung. Bei dem vorgartenlosen o.g. Gebäude im Eckbereich Saalfelder Straße/ Ilmenauer Weg übernehmen die seitlichen Gartenflächen die Funktion der Begrünung des Straßenraums und stellen gemeinsam mit dem rückwärtigen Garten den Übergang zum unmittelbar anschließenden übrigen Siedlungsgrün her.
Die Wiederherstellungsmaßnahmen nach Kriegszerstörungen bezogen sich zumeist nur auf den Dachbereich und schränken aufgrund des weit überwiegenden Anteils an erhaltener prägender Originalsubstanz die Denkmaleigenschaft nicht ein.
Insgesamt betrachtet besitzt das im wesentlichen in originaler Substanz erhaltene Objekt wichtigen Zeugnischarakter für die Siedlung Höhenberg und die Architekturgeschichte der 1920er Jahre.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0