Wohnhaus
Frankenstraße 14 · Junkersdorf
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_8547 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Frankenstraße 14, 50858 Köln |
| Baujahr | 1931 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 29.05.2001 |
| Stadtteil | Junkersdorf |
Erbaut 1931 (Architekt: Arbeitsgemeinschaft der Architekten Gartenstadt "Stadion", Entwurf von Edmund Bolten; Bauherr: Konsul W.E. Saarbach), zweigeschossiges
Wohnhaus mit Putzfassaden und Flachdach, ganz unterkellert. Garage (Tor erneuert).
Straßenfront: Sockel in scharriertem Muschelkalksteinputz, Eingang mittig mit flacher Verdachung, die sich nach links bis zum Garagenansatz gesimsartig fortsetzt; Haustür älteren Datums (Griff erneuert), originale Lampe mit Zylinderglas; sämtliche
Fenster erneuert (Aufteilung verändert); Flachdach mit Überstand.
Rückfront: Sämtliche Fenster und Türen erneuert (Aufteilung verändert). Im Obergeschoß Balkon über die gesamte Hausbreite mit zum Nachbarhaus halbkreisförmig abschließender Auskragung. Rechtsseitig anschließender Anbau neueren Datums.
Terrasse der Form des Balkons entsprechend geformt, mit Zementplatten grau/rot belegt; Balkonstütze; davor niedrige Bruchsteinmauern zum Garten.
Im Innern original erhalten: Türen mit profilierten Rahmen; gußeiserne Heizkörper: Holztreppe mit geschlossener Wange und Holzhandlauf; im Bad schwarze Hochglanzfliesen sowie hohe Decke mit leichter Kehlung.
Zum Denkmal gehören auch der Garten mit zum Teil originalem Baumbestand sowie der Vorgarten (Gestaltung verändert).
Der neuere Anbau ist nicht Bestandteil des Denkmals.
Das o. g. Objekt erfüllt die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW).
Es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen. Seine Erhaltung und Nutzung ist aus künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Das Objekt ist das rechte Haus der innerhalb eines Jahres errichteten Dreiergruppe mit Nr.16 und Nr.18 (das 1996 völlig umgebaute Nachbarhaus Nr.12a wurde erst 1936/37 angebaut). Sie wurde von dem Architekten Edmund Bolten entworfen und in den Jahren 1931/32 im Bereich der Junkersdorfer Gartenstadt gebaut.
Am 29.7.1930 fand die Grundsteinlegung für die "Gartenstadt Stadion" statt. Zwischen Junkersdorf und dem soeben angelegten Äußeren Grüngürtel sollte ein völlig neuartiges Wohngebiet entstehen. Vorgesehen war eine Bebauung mit etwa 220 Einfamilienhäusern im Stil des Neuen Bauens, in verschiedenen Größen und Preisklassen, als freistehende Villen oder Reihenhausgruppen. Eine einheitlich kubische, durch Fensterbänder, Balkone und Dachterrassen geöffnete Architektur mit flachen Dächern und einheitlich weißer Farbgebung, Gärten und Vorgärten sowie öffentliche Grünflächen und Alleen waren die augenscheinlichen Merkmale der Planung, die den Ansprüchen und den Erwartungen an eine moderne "Gartenstadt" gerecht werden sollte. Gemeinsam mit Statthalterhofallee und Paul-Finger-Straße gehörte die Frankenstraße zu den ersten neuangelegten Straßen. Die östliche Straßenseite war ursprünglich kein Bauland, sondern als Grünstreifen vorgesehen, um einen organischen Übergang von Häusern und Grüngürtel zu bieten. Erst als im Zuge der wirtschaftlichen Rezession der Weiterbau der Gartenstadt nahezu sillstand, beschloß der Architekt Edmund Bolten im Jahr 1931, sein eigenes Wohnhaus (Nr.16) an dieser Straßenseite zu errichten. In der Folge entwarf er noch die Häuser Nr. 6-8, 12, und 12a-18.
Mit dem Bau des o.a. Objekts wurde nur einen Monat nach dem des Nachbarhaus Nr.16 begonnen, es war damit erst der zweite Neubau an der östlichen Straßenseite der Frankenstraße, beide Häuser wurden gleichzeitig fertiggestellt.
Die Hausgruppe Nr.14-18 ist ein wichtiges Beispiel für die Anwendung der funktionalen Ideen des Neuen Bauens auf ein Wohnhaus der bürgerlichen Mittelschicht und der Reduzierung der ästhetischen Experimente auf das funktional Notwendige.Die ursprüngliche Gestaltung der Ostseite der Frankenstraße ist heute noch weitgehend ablesbar.
Obwohl die Innenausstattung des Gebäudes zum großen Teil verändert wurde, ist es in unverzichtbares Dokument der modernen Bebauung der 1930er Jahre in Köln, vor allem aber ein einmaliges Zeugnis der Junkersdorfer Gartenstadtbebauung. Es ist gerade auch im Zusammenhang mit seinen denkmalwerten Nachbarbauten Frankenstraße 2, 4, 6-8, 10, 12, 16-18 und 1, 17-19, 21, Statthalterhofallee 3 und 8 sowie Paul-Finger-Straße 13-21 und 18-26 unbedingt zu erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0