ehem. Herrenhaus

Lövenicher Weg 4 · Müngersdorf

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_0309
Typ Gebäude-Denkmal
Bezeichnungehem. Herrenhaus
Adresse Lövenicher Weg 4, 50933 Köln
Baujahr1863
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 01.07.1980
Stadtteil Müngersdorf

1863 inschriftlich datiert (mit Mauerankern); Rest einer Hofanlage (Herrenhaus); zwei Geschosse, fünf Achsen, geschlämmte Backsteinfassade mit Werksteingliederungen an Haustüre und Fenstern (Sohlbänke). Fenster und Haustüre verändert. Rückseite: Geschlämmte Backsteinfassade mit ein- bis zweigeschossigem, seitlichen Anbau, wobei der hintere, eingeschossige Teil des Anbaus Rest des ehemaligen Stallgebäudes ist; Fenster teilweise original. Inneres in den 30er Jahren weitgehend renoviert: Fliesenboden im Flur, Holztreppe mit Holzgeländer, zahlreiche Türen. Gewölbekeller (in den 30er Jahren um ein Gewölbe vergrößert: Luftschutzkeller).

Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Wie viele andere Vororte wurde Müngersdorf im Jahr 1888 zu Köln hin eingemeindet. Wesentliche bauliche Erweiterungen erfolgten ab der Jahrhundertwende. Unterstützt durch die Anlegung des äußeren Grüngürtels in den 20er Jahren entwickelte sich Müngersdorf zu einem Villen- und Künstlervorort, in dem durch den Bau der Sportanlagen ein weiterer städtebaulicher Akzent gesetzt wurde. Von allen diesen Ausbauten wurde der historische Ortskern jedoch nur unwesentlich berührt. Hier, im Bereich von Wendelin- und Belvederestraße, hat sich das für die Dörfer typische Nebeneinander von Höfen, Landarbeiterhäusern und vorstädtischer Mietbebauung erhalten, immer noch dominiert von den großen Hofgütern. Das o.g. Objekt ist ein wichtiger integraler Bestandteil dieses Bereichs. Als Rest einer Hofanlage (Herrenhaus) gibt es Aufschluß über die in der Nachbarschaft der großen Güter angelegten, kleineren Gehöfte, von denen nur noch vereinzelte Beispiele vorhanden sind. Somit trägt es auch bei zur Veranschaulichung der alten Dorfstruktur und wird zu einem unverzichtbaren Dokument für die vor der Eingemeindung errichtete, dörfliche Bebauung Müngersdorfs.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0