Wohnhaus
Hülchrather Straße 13 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_0816 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Hülchrather Straße 13, 50670 Köln |
| Baujahr | 1905 bis 1907 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 06.11.1981 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Bei dem 1905-07 erstellten Wohnhaus handelt es sich um ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Städtebaulich ist das o.g. Bauobjekt Zeugnis der zweiten Welle des Stadtaufbaus von Köln nach seiner Erweiterung und Neuplanung nach 1881. Im Zeitraum von 1900 bis 1914 stieg die Stadtbevölkerung von 367.000 auf 635.000 Einwohner, wobei das größte Wachstum an das heutige Gebiet der Neustadt konzentriert war. Für die hier von 80.000 auf 124.000 in kurzer Zeit gestiegene Einwohnerzahl wurden 119.000 neue Wohnungen, zumeist mit drei bis fünf Zimmern in vier- und mehrstöckigen Miethäusern für gehobene Ansprüche gebaut.
Die von der Riehler Straße zum Neusser Wall und der ehemaligen preußischen Wallbefestigung führende Querachse ist kompakt an einer Seite ausgebaut. Die gegenüber dem Justizpalast liegende Wohnstraße weist einige schöne Beispiele der neu gewachsenen Ansprüche innerhalb der Nordgebiete der Neustadt vor.
Baukünstlerisch ist das durch ein Giebel- und Sockelgeschoß erweiterte, vierstöckige Wohnhaus mit vier Achsen der traditionellen Symmetriegestaltung verpflichtet. Der stark vorragende Mittelrisalit mit Balkonaufsatz und abschließender Balustrade kontrastiert mit dem eher spätklassizistischen Grundmuster der rechteckigen Fenstergestaltung und -rahmung. Die durchgehenden Fugenschnitte des Erdgeschosses und die geometrischen Brüstungsfelder der Eingangs- und Seitenachsen sind durch die schwungvolle Dynamik der Palmen- und Volutenzeichnung rund um die Fenster des zweiten und dritten Obergeschosses abgehoben. Die unruhige Ornamentik deutet hier schon in vollem Ausmaß auf die Sympathien zu der neuen Jugendstilgestaltung hin, die sich auch bei dem Vorgartenzaun und dann besonders in der Interieurverzierung des Wohnbereichs weiter vollzieht.
Im hohen und schmalen Portal sind die geschnitzten Holztüren mit rundem Oberlicht erhalten geblieben. Im herrschaftlich gestalteten Foyer sind die kassettierten Seitenwölbungen mit Blumen- und Obstornamentik durchgehend verziert. Marmorstufen führen zur Haupttreppe mit schönen Schmiedeeisengittern. An einzelnen Zwischenpodesten ist der Marmorboden mit Farbkantenornamentik umrahmt. Die Sprossenteilung der hohen, stilgerecht geschmückten Wohneingangstüren und andere Gestaltungselemente der Wohnungen stammen aus der Erstbebauungszeit. In einzelnen Zimmern zur Straßenseite sind noch Stuckdecken erhalten geblieben. Auch einige Fenster im Treppenhaus und in der Hinterfassade mit dem Klinkerbelag sind in ursprünglicher Fassung und Durchführung bewahrt geblieben.
Städtebaulich ordnet sich das beschriebene Objekt in die kontinuierliche Fassadenzeile, die mit Haus Nr. 3 beginnt und ununterbrochen weiterführt, restlos ein. Alle vier- bis sechsgeschossigen Giebelhäuser sind durchgehend durch kräftige Mittelrisalite plastisch gegliedert, wobei einzelne Stuckfassaden schon auf die neuen, künstlerischen Stilelemente hinweisen. Die gegenseitige, nachbarliche Anpassung, die auch in den erhaltenen Vorgartenflächen zu sehen ist, vollzieht sich nicht ohne Bezug zum direkt gegenüber liegenden Justizgebäude: Einem der prächtigsten Gebäude der Jahrhundertwende in Köln.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0