Wohnhaus

Andersenstraße 10 · Holweide

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1315
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Andersenstraße 10, 51067 Köln
Baujahr1920 bis 1928
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 31.01.1983
Stadtteil Holweide

Das Haus ist Teil eines großen, noch vollständig erhaltenen Siedlungsausbaus (Märchensiedlung) der frühen zwanziger Jahre unseres Jahrhunderts. Durch die Siedlungsbebauung für eine in der nahen Großstadt Köln beschäftigte Bevölkerung wurde das einstige Dorf Holweide zum Kölner Vorort, der auch verkehrstechnisch an das Stadtzentrum angebunden war.

Das Objekt dokumentiert ein bestimmtes Typenhaus der Siedlung. Es handelt sich um die Hälfte eines eingeschossigen, vierachsigen Doppelhauses mit Giebelgeschoß. Die Hauseingänge liegen in den äußeren Achsen. Dem einfachen Aufriß des Hauses entsprechen eine schlichte Fassadengestaltung in Putz sowie eine rein zweckbestimmte Grundrißkonzeption und eine sparsame Innenausstattung.

Bei dem Haus Andersenstraße 10 ist insgesamt die ursprüngliche, äußere und innere Form und Konzeption, teils auch im Detail (Haustüre), bewahrt. Es bildet mit der Bebauung der Siedlung insgesamt und der architektonischen Gestaltung der Andersenstraße (Nr. 2, 4, 6, 8, 12 - 14, 16 - 18, 20) ein Ensemble von besonderem Wert. Die Siedlung war in der Absicht entworfen worden, ein Wohngebiet mit in sich abgeschlossenem, gewachsenen Dorfcharakter zu schaffen. Die "Gartenstadt" zeichnet sich durch unregelmäßig angelegte Straßenzüge, einen Dorfplatz (Honnefer Platz) und kleine, aber nicht einförmige Wohnhäuser mit Vorgarten und verhältnismäßig großem, rückwärtigen Gartenstück aus, was die damaligen Vorstellungen von verschiedenen, ländlichen Hausformen vergangener Jahrhunderte widerspiegelt.

Die Anlage stellt ein hervorragendes Beispiel für die Übernahme einer in England entwickelten Siedlungskonzeption dar. Diese Konzeption wurde in Köln erstmals in Bickendorf (I) verwirklicht und ist typisch für die Idealvorstellungen vom Wohnen im Einzugsgebiet einer Großstadt in der Zeit um den ersten Weltkrieg. Als integraler Bestandteil der Siedlung und Repräsentant eines bestimmten, darin vertretenen Haustyps ist der Erhalt des vorliegenden Objekts durch Unterschutzstellung unverzichtbar.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0