Wohnhaus
Christinastraße 58 · Nippes
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_1325 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Christinastraße 58, 50733 Köln |
| Baujahr | 1900 bis 1905 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 23.02.1983 |
| Stadtteil | Nippes |
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Das Haus ist bedeutend für die Geschichte der Menschen in Nippes. Als eher bescheidenes Wohnhaus mit Ladenlokal im Souterrain ist es ein wichtiges Beispiel für die in diesem Vorort um die Jahrhundertwende einsetzende Bebauung südwestlich der Mauenheimer Straße und Florastraße. Bedingt durch die wirtschaftliche Erschließung dieses Bereichs, entstehen in der Zeit um 1900-1910 Bauten für Mieter mit mittleren bis hohen Ansprüchen. Gegenüber der eher wirtschaftlichen Bebauung im nördlichen Bereich des Straßenzugs stellt das 1900-05 errichtete Haus mit seiner verhältnismäßig sparsam gegliederten Backsteinfassade über rustiziertem Souterrain und den wenigen asnpruchsvolleren Elementen (Portal mit Pfeilern über Architrav sowie darüber liegendem Okulus in quadratischem Feld mit Stuckprofilen; achsverbindende Stuckgesimse als Fensterbekrönung im dritten und viertgen Geschoß; Giebel mit Stuckprofilen als Bekrönung der Dachgauben) ein gutes Beispiel für die Wohnhausgestaltung mit durchschnittlichen, künstlerischen Ansprüchen und mäßigem finanziellen Aufwand dar. Obwohl die originale Fassadenwirkung durch den Einbau von neuen Fenstern in allen Geschossen und Dachflächenfenstern beeinträchtigt ist und Eingangsflur und Treppenhaus bis auf zehn originale Marmorstufen zwischen Vor- und Hauptflur im Stil der fünfziger Jahre erneuert wurden, ist der Bau insgesamt durch den originalen Wohnungsschnitt und sein weitgehend originales Äußeres erhaltenswert. Als zu diesem Abschnitt der Christinastraße einzigartig erhaltenes Beispiel für die originale Bebauung um 1900 - 1910 stellt das Wohn- und Geschäftshaus ein auch städtebaulich wichtiges Dokument innerhalb der ansonsten bereinigten Straßenfront dar.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0