Wohnhaus
Drosselbartstraße 22 · Holweide
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_1446 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Drosselbartstraße 22, 51067 Köln |
| Baujahr | 1920 bis 1928 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 14.04.1983 |
| Stadtteil | Holweide |
Das Haus ist bedeutend für die Geschichte der Menschen in Holweide und in Köln. Es ist Bestandteil eines großen, noch vollständig erhaltenen Siedlungskomplexes - der Märchensiedlung - die in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts von dem Architekt Manfred Faber errichtet wurde. Die Siedlungsbebauung für eine in Köln beschäftigte Arbeiterbevölkerung machte das bis dahin dörfliche Holweide zum Kölner Wohnvorort.
Das Objekt dokumentiert ein bestimmtes Typenhaus der Siedlung. Es handelt sich um den Teil eines Dreifamilienhauses (Nr. 18 - 22), das sich jedoch nach außen als ein symmetrischer, ein- bis zweigeschossiger und zu beiden Seiten hin mit je einem Risalit und einem niedrigeren Anbau am geschlossenen Wohnkomplex darstellt. Dieser Familienhaus-Typus ist nach dem in den zwanziger Jahren im Bauhaus entwickelten Baukastenprinzip konzipiert:
Er setzt sich aus zwei Baueinheiten zusamen, die durch das Aneinanderreihen je nach Bedarf Ein-, Zwei-, Drei- oder auch ein Sieben-Familienhaus ergeben können. Alle diese Varianten - teilweise auch in einer reinen Bauhaus-Ästhetik gehalten (mit Flachdach und Balkonen) - finden sich in der Siedlung wieder, wodurch sie ein rares Dokument der realisierten Siedlungsarchitektur der zwanziger Jahre wurde.
Die schlichte, weiße Fassade des Teilhauses Nr. 22 mit schräg geschnittenen Fensterlaibungen ist durch ein hohes Satteldach bekrönt und verändert damit den sonst funktionalistischen Charakter des Hauses zugunsten eines heimatlichdörflichen Anklangs. Leider ist in diesem Teil des Hauskomplexes weder die Innenausstattung noch die Rückfassade im ursprünglichen Zustand erhalten geblieben.
Die Siedlung war in der Absicht entworfen und gebaut worden, ein Wohngebiet mit in sich geschlossenem Dorfcharakter zu schaffen. Die "Gartenstadt" zeichnet sich durch unregelmäßig - "organisch gewachsen" - angelegte Straßenzüge, einen Dorfplatz (Honnefer Platz) und kleine, ähnliche, aber nicht gleiche, Wohnhäuser bzw. Wohnhausteile mit Vorgärten und verhältnismäßig großen, rückwärtigen Gartenstücken aus. Die Anlage stellt ein hervorragendes Beispiel einer Verwirklichung der in den zwanziger Jahren aktuellen Gartenstadt-Konzeption dar, die der traditionellen Vorstellung einer "Idealstadt" verpflichtet ist.
Als integraler Bestandteil der Siedlung und Repräsentant eines bestimmten, darin vertretenen Haustyps ist der Erhalt des o.g. Objekts unverzichtbar.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0