Wohn- u. Geschäftshaus
Gumprechtstraße 21 · Ehrenfeld
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_1708 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Gumprechtstraße 21, 50825 Köln |
| Baujahr | 1903 bis 1904 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 25.10.1983 |
| Stadtteil | Ehrenfeld |
Das Wohnhaus ist bedeutend für die Geschichte der Menschen des Stadtteils Ehrenfeld. Das Gebäude steht in einem nahezu geschlossen erhaltenen Häuserverband einer geplanten Straßenanlage aus der Zeit kurz nach der Jahrhundertwende. Die Straßenplanung steht in direktem Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung um den Helmholtzplatz. Es handelt sich hierbei um eine relativ frühe, städtisch gelenkte WohnhausKonzeption, die sich bewußt gegen die bisherige, zufällig gewachsene Gemenge-Lage von Industrie- und Wohnbauten im angrenzenden Gebiet (Leyendeckerstraße und Hospeltstraße u.a.) absetzt und städtebaulich funktional und sozial an die Bebauung nördlich der Venloer Straße (Alpenerplatz und Alpenerstraße) anschließt. Die Straße in ihrer relativ einheitlichen Bebauung mit Mietwohnbauten für den Mittelstand und die Arbeiterbevölkerung ist zugleich Ausdruck für die zeittypische Bau-Initiative, die in Ehrenfeld von wenigen, kleineren Bauunternehmern ausging.
Das dreigeschossige, zweiachsige Gebäude mit Stuckdekor wurde in den Jahren 1903/1904 errichtet. Ein in den Fassadendekor integriertes Architekten-Zeichen weist darauf hin, daß der Baumeister bzw. Architekt das Haus für sich selbst erstellte. Mit der eigenwilligen Fassadengestaltung, vor allem dem flächigen Jugendstil-Dekor (Baum, unregelmäßig geformtes Firmenschild, asymmetrische Verteilung des Zierats, Wechsel von Rauh- und Glattputz) wollte schon damals der Bauherr sein Haus im Straßenbild besonders herausstellen. Ein seitlicher, das Satteldach begrenzender Stufengiebel, der die Funktion der Brandmauer übernimmt, ist im Straßenzug einmalig und nur aus diesem Bestreben zu verstehen.
Das Gebäude wirkt heute noch als belebendes Element innerhalb der relativ einheitlichen Straßengestaltung. Abgesehen von der im Inneren erhaltenen Grundstruktur sind besonders der Terrazzofußboden im Hausflur, die Terrazzotreppe mit Holzgeländer für die erhaltenswerte Bausubstanz bedeutend.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0