Wohnhaus

Alvenslebenstraße 1 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_2614
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Alvenslebenstraße 1, 50668 Köln
Baujahr1905
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 18.09.1984
Stadtteil Neustadt/Nord

Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. Die städtebauliche Wirkung des auffallend und ungewöhnlich engen Straßenraums wird durch die dicht zueinander gerückten, vornehmen Fassadenarchitekturen der vorwiegend originalen Bausubstanz auf eindrucksvolle Weise erhöht. Die Alvenslebenstraße teilt parallel zur Aduchtstraße und Am Zuckerberg das zwischen diesen beiden Straßen, dem Neusser Wall und der Blumenthalstraße mit dem Riehler Platz, gelegene Areal in zwei Baublöcke auf. Der repräsentative, gutbürgerliche Charakter dieses Stadtviertels, des sog. Gerichtsviertels, verstand sich auf die Disziplin zu hoher Bodennutzung und zugleich guter Wohnbedingungen. Der eng gefaßte Straßenraum steht in räumlichem Spannungsverhältnis zu den genannten, breiteren Parallelstraßen, das an ihren Enden durch den Gegensatz in der Weite des Neusser Walls am Inneren Grüngürtel einerseits und dem Riehler Platz andererseits kulminiert. Die Unterordnung in der gemeinsamen Einmündung am Riehler Platz unter die Architektur des Raums der Blumenthalstraße, unterstreicht die Dominanz dieser Allee über die Alvenslebenstraße, die als eine der Hauptstraßen des Viertels, die Rückseite des Gerichtsgebäudes mit dem Riehler Platz und dem Neusser Platz seitlich des Längsschiffs der Agneskirche miteinander verbindet.

Das Objekt Alvenslebenstraße wurde lt. Inschrift im Jahre 1905 als viergeschossiges, sechsachsiges Wohnhaus mit einem Erker, einem Balkon, einem Giebelgeschoß und einer Stuckfassade errichtet. Die architektonische Grundgliederung besteht aus den architektonischen Einheiten von EG bis 2. OG, dem 3. OG und dem im Gegensatz zu der üblichen Einbindung in die Fassade durch umlaufende Gesimse selbständig vor die Fassade gesetzten Erker, der im EG-Bereich auf zwei seitlichen Konsolen aufsitzt und am 3. OG mit einem bekröneneden Balkon abschließt. Alle Detailformen ordnen sich dieser Gliederung einerseits unter und stellen andererseits überleitende Bezüge her. Eine Ausnahme bildet der Dacherker über den beiden rechten Endachsen, der dem sonst strengen, spiegelbildlichen Fassadenaufbau in eigenwilligem, asymmetrischem Gegensatz steht. Die Abdeckung des Dacherkers nimmt mit beidseitigen, horizontalen Ansätzen Bezug auf das Traufgesims, mit hohem Dreieck über der Mitte, dem mittig geteilte halbkreisbogige Erkerfenster mit zwei spitz zulaufenden oberen Enden entspricht, Bezug auf die Dachzone. Am 3. OG, das mit durchlaufendem Fensterbankgesims ansetzt, unterstützen die beiden Seiten der beiden linken und rechten Endachsen gequaderte Pilaster des Dachgesims, die über Konsolen unterhalb des Fensterbankgesimses ansetzen und mit Kapitellen unterhalb des Traufgesimses miteinander verbunden sind. Die Haustür, deren Oberlicht und die Fenster sind im EG einzeln in die flächige, gebänderte Rustika eingeschnitten. In den übrigen Geschossen fassen die Fensterumrahmungen und Fensterbankgesimse je zwei nebeneinanderliegende Fenster zu Einheiten zusammen. Eine Ausnahme bildet das Triumphbogenfenster am Balkon über dem Erker, dessen Dreiteilung mit der des Fensters unterhalb des Erkers korrespondiert. Beide Fenster verlängern die Vertikalität des Erkers, die Symmetrieachse der Fassade und vermitteln sowohl zum EG als auch zum 4. OG; die eigenständige, repräsentative Architektur des Hauses bedient sich in ausgewogener Einheit des Formenkanons der Renaissance, des Barocks und des Jugendstils. Der Fußboden des Hausflurs mit vier Differenzstufen zum Niveau des EG besteht aus weißem Marmor, die Decke aus Stuck mit gewelltem Kehlprofil, einem Deckenspiegel und einer zentralen Rosette mit länglichem, barock geschwungenem Umriß. Die gewellten Kehlen des scheitrechten Stützbogens tragen je ein großes Akanthusblatt; die dreifeldrige Holzumtäfelung der Pfeilervorlagen darunter schließt in Augenhöhe mit vorspringendem Profil über einer Zahnleiste ab. Die gerade, zwei- und gegenläufige, rechtswendende Treppe aus grau-braunem Terrazzo mit Perlmutteinsprengungen, trägt ein Geländer mit gedrechseltem Antrittspfosten und Handlauf aus Holz. Die Spiegel der Treppenpodeste bestehen aus grauem Terrazzo, den ein schwarzer und weißer Mosaikstreifen, ein schmaler, schwarzer Terrazzosteifen und eine breite, rote Randrahmung auf den Stockwerkspodesten, eine hellbraune Randrahmung auf den Zwischenpodesten umgehen. Sämtliche, formal ausgeprägt gestaltete Wohnungsabschlußtüren sind im Original erhalten. Das gestalterische Motiv besteht aus einem Fenster mit Brüstungsfeld, Fensterbankgesims, seitlich rahmenden Pilastern, die den ausladenden Kämpfer tragen und einem Oberlicht. Das Brüstungsfeld aus konzentrischen, liegenden Rechteckrahmen, beginnt mit einem hohen Fußbrett und schließt mit einem Fensterbankgesims ab. Die Randrahmung der Sprossenverglasung in den oberen zwei Dritteln der Tür, die in den Ecken Quadrate bildet, umgibt ein hohes, stehendes, mittleres Rechteckfeld. Die seitlich rahmenden Pilaster bestehen bis zum Beginn der Verglasung aus Basis und stehenden, unterschiedlich hohen Diamantquadern, setzen sich darüber mit Kanneluren bis zum Kapitell fort, das ich in ungewöhnlicher Ausführung in eine nach außen schwingende, über das Kämpferprofil greifende Volute fortsetzt. Die Wohnungen enthalten originale Türen, Gewände und Deckenstuck aus Hohlkehle mit Randprofilen und zentrale Rosetten aus barocker Ornamentik.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0