Wohnhaus

Blumenthalstraße 95 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_4155
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Blumenthalstraße 95, 50668 Köln
Baujahrum 1906
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 21.05.1987
Stadtteil Neustadt/Nord

Der vom Bürgersteig durch einen Vorgarten mit originalem Eisenzaun getrennte Bau weist sich als viergeschossiges, dreiachsiges, mit Giebelgeschoß versehenes und mit Mansarddach bedecktes Wohnhaus aus, dem sich hofwärts ein Seitenhaus anfügt. Baugeschichtlich stellt das Haus eine späte Varainte des für Köln charakteristischen Dreifensterhauses auf L-förmigem Grundriß dar. Als konstruktiver Teil des Baukörpers verdeutlichen die Fassaden Proportion, Geschoßgliederung und -höhe sowie Dachaufbau des Hauses. In ihrem Aufbau folgt die Straßenfassade, eine Putzfassade mit Stuckgliederung, in der strengen Fensteraxialität und der durch Risalit (erneuert) und Blendgiebel betonten Symmetrie-Ordnung einem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgebildeten Fassadensystem. Der nach der Jahrhundertwende einsetzende Bautrend zeigt sich in der Größe und Form der Wandöffnungen sowie in der flächigen Dekoration des Jugendstils. Die historische Inneneinrichtung wird von folgenden Teilen belegt: Marmorausstattung (Wandsockel, Differenzstufen und der sich im Erdgeschoß fortsetztende Fußboden) und Deckenstuck im Eingangsbereich; Terrazzotreppe mit gedrechseltem Geländer und Antrittspfosten; Wohnungstüren; zum Teil stuckierte Decken, Zimmertüren und Parkettfußboden in den Wohnungen.

Ortsgeschichtlich dokumentiert das Haus die ursprüngliche Bebauung der Blumenthalstraße im Jahre 1907, eines im sogenannten "Gerichtsviertel" der Neustadt gelegenen Straßenzuges. In ihrer Anlage gilt die 1881 gegründete und im wesentlichen bis 1914 abgeschlossene Neustadt als die bedeutendste Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts im Rheinland. Diesen für Köln so wichtigen Entwicklungsabschnitt veranschaulicht die Blumenthalstraße exemplarisch in ihrer stadtpalnerischen Ausführung und ihren historischen Bauten.

Städebaulich wichtig ist das Haus wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Denkmalensemble (Nr. 57, 64 - 72), das die Blumenthalstraße vor ihrer Mündung in den Riehler Platz maßgeblich markiert. Über das Eckgebäude Nr. 97 ist es mit der Altbebauung der Alvenslebenstraße verunden, wodurch sich der Ensemblebereich erweitert. Nicht zuletzt gehört dieser den Reichtum des "Gerichtsviertels" an Altbauten, die den spezifischen Charakter dieses Neustadt-Gebietes mitbestimmen.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0