Wohnhaus
Neuenhöfer Allee 43 · Sülz
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2651 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Neuenhöfer Allee 43, 50935 Köln |
| Baujahr | um 1903 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 02.10.1984 |
| Stadtteil | Sülz |
Das Haus ist bedeutend für die Geschichte der Menschen in Köln-Sülz, da es die Geschichte der Entwicklung dieses Vororts außerhalb der Neustadt bzw. der späteren preußischen Umwallung von 1886 dokumentiert. Der Ort Sülz war bis in die Mitte des 19. Jh. eine kleine Ansammlung von Höfen und ländlichen Wohnbauten, die erst Mitte des 19. Jh. vom Bauunternehmer H. Wagner für die Arbeiter seiner Kiesgruben und Ziegelei im Sinne einer städtischen Ansiedlung erschlossen wurde. Mit den Nachbarvororten wuchs Sülz schnell zu einem zusammenhängenden Stadtraum zusammen, da es den Kölnern Platz für Lebens- und Wohnraum bot. 1888 wurde Sülz nach Köln eingemeindet.
Das um 1903 errichtete Mietstockwerksgebäude besitzt eine Stuckfassade der späten Gründerzeit, die sich von den Architekturstrukturen des klassischen Historismus löste. Der zweigeschossige Mittelerker des dreiachsigen Gebäudes knüpft mit seinen rundbogigen Fenstern an ältere Fensterformen an. Die übrige Stuckornamentik ist flach gehalten und beschränkt sich auf die Brüstungen der Fenster. Der Schmuckgiebel als Zerchhaus über der Mittelachse weist über der geschwungenen Basis einen horizontalen Abschluß auf. Die Fenster sind teilweise original (nicht im Mittelfeld), die Haustür wurde erneuert. Im Eingangsbereich befinden sich der originale Terrazzoboden sowie Teile der originalen Stuckverzierung der Decke (Stützbogen). Die historische Holztreppe mit Holzgeländer führt in die Wohngeschosse, deren ursprüngliche Wohnungs- und Zimmertüren im historisierenen Spätstil erhalten blieben. Rückwärtige Fassade in Backstein mit kleinem Gärtchen. Städtebaulich ist das Gebäude mit dem rechts daneben stehenden Mietstockwerksgebäude ein Dokument der Erstbebauung, die hier die baulichen Charakteristika dieses Stadtteils bewahrt hat. Inmitten überwiegend neuerer Bebauung bewahrten die beiden Häuser originale Maßstäblichkeit der für einfache bürgerliche Ansprüche errichteten Bauten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0