Wohnhaus

Am Krieler Dom 15 · Sülz

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_4241
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Am Krieler Dom 15, 50935 Köln
Baujahrum 1928
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 03.08.1987
Stadtteil Sülz

Die auf Reichsheimstätten-Gelände errichteten Einfamilienhäuser wurden in Form von Reihenhaussiedlungen angelegt, u. a. die o. g. Kleinsiedlung. Ihr Vorortcharakter drückt sich aus einerseits in der Führung der schmalen, abknickenden Straßen, die sich in ihrem Schnittpunkt platzartig erweitern, andererseits in Proportion und Höhe der mit Vor- und Hausgärten ausgestatteten, in der Regel 2 1/2-geschossigen und in Eckbauten 3-geschossigen Häuser. Die Siedlung entstand auf einer ehemaligen Kiesgrube; die Straße wurde aufgeschüttet.

Die Einfamilienhäuser bilden 11 Blöcke von 3 oder 4 Häusern. Die Durchbrechung der Häuserzeile und die damit geschaffene Durchsicht lockeren ebenso wie die Vor- und Rückstaffelung von Baukörpern den Straßenraum auf. Die diagonale Anordnung der turmartigen Eckbauten mit überkragendem Flachdach gliedert die Sieldung rhythmisch und verhindert damit den Eindruck der Monotonie. Die ausgeprägte kubische Bauweise der flachgedeckten, in Backstein ausgeführten Hausblöcke ist ein auffallendes Gestaltungsmerkmal der Siedlung. Die Klarheit der Bauten resultiert auch aus dem flächigen, schmucklosen Aufbau der Hausfassaden, der von Wandgleich eingepaßten Fenstern betont wird. Lediglich ein sehr flaches, weit vorspringendes Vordach jeweils über der Haustür gibt der Straßenfront einen feinen plastischen Akzent. Auf der Gartenseite wird die Fassade der Gebäude von einer Terrasse mit breiter Treppe gegliedert. Der gehobene Wohnanspruch drückt sich in der Wohnungsstruktur (6 bis 7 Zimmer, Bad, Toilette im Erdgeschoß, Luftheizung) aus. Weitgehend ist die ursprüngliche Hausausstattung noch vorhanden (Zimmertüren, Holztreppe mit Geländer, zum Teil auch eingebaute Schränke, Terrazzoboden im Flur); zum Teil besitzen noch die Häuser ihre originalen Eingangstüren und dreigeteilten Fensterrahmen. Die kubische Bauweise, die Flächigkeit der Fassaden, Flachdachung und Dekorlosigkeit weisen die Siedlung als ein Bau-Beispiel des Funktionalismus aus. Sie nimmt im Kölner Raum insofern eine Sonderstellung ein, da sie die einzige Siedlung dieses Teiles ist, die in Backstein ausgeführt wurde, und damit eine traditionelle Bauweise in den Formen des Funktionalismus weitergepflegt wurde.

Die Siedlung zeigt noch weitgehend ihr usprüngliches Erscheinungsbild. Veränderungen betreffen zumeist Einzelteile (teilweise Vergrößerungen der Wandöffnungen im Dachgeschoß, Auswechslung der Haustüren oder der dreiteiligen Fensterrahmen), die noch nicht die Gesamtkonzeption der Anlage in Frage stellen. Der hohe Baustandard bewahrte die Häuser bisher vor zu tief in die Substanz eingreifenden, entstellenden Modernisierungsmaßnahmen. Doch selbst der Wiederaufbau zerstörter Häuser geschah in den vorgegebenen Formenelementen; selbst in der Ausnahme Goldenfelsstr. 2 wurde der Bau in Proportion, Geschoßgliederung und Dachform in das Siedlungsensemble einbezogen. In der klaren, sachlichen Baukonzeption der Siedlung wird die Wirkung sichtbar, die von den vorbildlichen Leistungen der Protagonisten des "Neuen Bauens" in der Siedlungsarchitektur, Ernst May (vgl. Siedlungen "Höhenblick", Praunheim und "Römerstadt" in Frankkfurt a. M.) und Bruno Taut (vgl. Siedlung Onkel-Toms-Hütte/Berlin-Zehlendorf), ausging. Desweiteren wirkten beispielgebend die im Stil des Funktionalismus gehaltenen Siedlungen Köln-Zollstock und Köln Buchforst/"Blauer Hof" von Wilhelm Riphahn auf das Bauwesen der Stadt. In diesem Zusammenhang wird die baugeschichtliche Bedeutung der Kleinsiedlung Am Krieler Dom/Goldenfelsstraße offensichtlich.

Ortsgeschichtlich dokumentiert es als Bestandteil der Reihenhaussiedlung Am Krieler Dom 1 - 35, 2 - 40/Goldenfelsstr. 4 - 6 a die Entwicklung des Kölner Vorortes Sülz im Jahr 1929. Dieser 1888 nach Köln eingemeindete Vorort dehnte sich besonders in den 1920er Jahren über den Sülzgürtel in Richtung Militärring aus, wobei vorrangig Miethaussiedlungen und Einfamilienhäuser entstanden.

Sozialgeschichtlich gehört sie in die Reihe der von den Reichsheimstätten-Verbänden in Köln geschaffenen Wohnanlagen. Die Gesetzesgrundlage für solche Objekte bildete das Reichsheimstättengesetz vom 10. Mai 1920. Die Reichsheimstätten waren Teil der Wohnungs- und Sozialpolitik der Weimarer Republik, die als Ziel die Schaffung und Sicherung von Wohnraum beinhaltet. Baulandschaffung, günstige Finanzierung, Sicherung gegen Verlust der Heimstätte durch Zugriff eines Gläubigers, Zweckbindung des Bodens und der Wohnung waren wesentlicher Inhalt der Ausführungsbestimmungen des Gesetzes, einschließlich der Bestimmung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Wohnanlage. Als Bauherr der o. g. Kleinsiedlung trat der Reichsheimstättenverein "Deutscher Beamtenbund" e. V. (Dellbrück) auf. Unter den in Köln vorhandenen Reichsheimstätten ist sie diejenige, die ihr urspüngliches Erscheinungsbild am besten bewahrte und somit als exemplarische Beispiele jener, besondere soziale Belange vertretenden Wohnungspolitik der Weimarer Republik anzugehen ist.

Städtebaulich bedeutend ist die Siedlung als Gesamtwerk in ihrem Bebauungsplan und Baustil. Als Merkmale sind zu nennen: Anpassung der Siedlung an das Gelände; lebendige Linienführung der Straßen (Abknickung, Platzbildung); Gestaltung des Straßenraumes durch Vorgärten und rhythmische Gliederung der in Blöcke zusammengefaßten Häuser; Bauausführung im Stil des Funktionalismus.

In ihrer Erscheinung ergänzt und bereichert die Siedlung die durch spezielle Sozialbindungen bedingte Siedlungsarchitektur der Stadt Köln, die besonders in den 1920er Jahren einen Höhepunkt erreichte; Köln zählte neben Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg und Magdeburg zu den führenden Städten in diesem Architekturbereich.

Insgesamt sprechen oben genannte Gründe für den Wert dieser Siedlung als Baudenkmal.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0