Wohnhaus
Gladbacher Wall 1 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_4363 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Gladbacher Wall 1, 50670 Köln |
| Baujahr | um 1895 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 09.12.1987 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Das um 1895 errichtete vierachsige Wohnhaus besitzt eine Backsteinfassade mit Stuckgliederungen von 4 Geschossen. Während das EG des erkerlosen Mietshauses eine durchlaufende Stuckquaderung aufweist, ist die Stuckornamentik in den Obergeschossen auf die Übergiebelung der Fenster sowie horizontale Bänder im 1. und 2. OG beschränkt. Die beiden Mittelachsen sind etwas enger gestellt und werden durch die übergreifend klassizistische Übergiebelung zusammengefaßt. Die Fenster wurden original ähnlich in Holz erneuert. Die Haustüre ist aus der Zeit.
Im Innern blieb im Eingang der Terrazzoboden sowie die Holztreppe mit dem Holzgeländer erhalten. Die Wohnungs- und Zimmertüren wurden erneuert. Das Innere des Hauses wurde modernisiert.
Das Haus Gladbacher Wall 1 ist bedeutend für die Geschichte der Kölner Neustadt, die ab 1881 nach Plänen des Kölner Baumeisters Josef Stübben anstelle der alten Mauer- und Wallanlagen errichtet wurde. Die sich halbkreisförmig um die Altstadt ziehende Bauzone ist in Wohnwert und städtebaulichem Standart stark differenziert und wird durch die sog. "Ringe" verbunden. Die Differenzierung wurde durch die gestalterische Verwendung öffentlicher Bauten wie Kirchen, Opernhaus und Plätze unterstrichen; auch die Lage am Volksgarten einerseits oder am Bahnhof andererseits bestimmen Anspruch und Stil der gründerzeitlichen Wohnhäuser. Die Neustadt ist eine der bedeutendsten Stadterweiterungen des 19. Jhs. Die durchweg privaten Mietshäuser wurden durch den starken Wirtschaftsaufschwung finanziert, der durch die Industrialisierung der Rheinlande nach der Eingliederung in Preußen einsetzte.
Für die Nutzung und Erhaltung des Objektes sprechen kunsthistorische und städtebauliche Gründe.
Städtebaulich ist das Objekt ein Dokument der spätgründerzeitlichen Bebauung der äußeren Wallanlagen, die hier, in der Nähe des Bahnhofs, mit Mietshäusern für einfachere Bevölkerungsschichten erfolgte. Andererseits war die Baugesetzgebung soweit fortgeschritten, daß großzügigere Grundstückslösungen ohne Hinterhaus möglich waren, deren Erhaltung auch heute durchaus gerechtfertigt ist. Als maßstabbildender, stadtrandprägender Bau ist das Objekt zusammen mit den Nachbarbauten Nr. 3 und 5 unverzichtbar.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0