Wohn- u. Geschäftshaus

Venloer Straße 16 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_5363
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Venloer Straße 16, 50672 Köln
Baujahrum 1885
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 13.11.1989
Stadtteil Neustadt/Nord

Erbaut um 1885; 4 Geschosse, 4 Achsen, flache Wandvorlage in den linken Seitenachsen; Backsteinfassade mit Stuck- und Werksteingliederungen in Anklängen an die Renaissance, EG in Quaderwerk (teilweise verändert), 1, OG in Werkstein, Fenster und Türen verändert, portalartig ausgebaute Eingangssituation mit darüber angebrachtem Relief und der Inschrift "Zur Gereonstorburg kehrt ein/Ihr sollt hier stets willkommen sein"; weitere Inschriften auf den Brüstungsfeldern der Fenster im 1. OG. Rückseite und seitlicher Anbau in zweifarbigem Backstein , Fenster teilweise original. Im Innern original erhalten: im Vestibül farbige Fliesen und Reste von Deckenstuck, im Flur farbiger Fliesenboden, Steintreppe mit schmiedeeisernen Geländer und hölzernem Handlauf; im obersten Geschoss Holztreppe mit gedrechseltem Holzgeländer, Wohnungseingangstüren mit Oberlichtern, Türen auf der Halbetage (Toiletten). Nicht Bestandteil des Denkmals ist die niedrige Hinterhofbebauung.

Die von H.J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Im Zuge ihrer 1881 beginnenden Durchführung entstand westlich der Ringe zwischen Gladbacher und Zülpicher Straße das sog. "Westend", ein gutbürgerliches Wohnviertel mit vornehmen Mietshäusern mit meist reicher Fassadengestaltung. Die Venloer Strasse, vom Friesenplatz zum Venloer Tor verlaufend und schon vor der Stadterweiterung Ausfallstraße nach Westen, wurde im Wesentlichen um 1884/85 bebaut. Das Haus Nr. 16, in dem sich schon 1904 eine Schankwirtschaft befand, ist eines der letzten in diesem Bereich der Venloer Strasse noch erhaltenen Gebäude der Gründerzeit. Die aufwendige Fassadengestaltung, zum Teil in kostspieligem Werkstein, weist auf die gehobenen Ansprüche seiner Bewohner bin. Das o. g. Objekt ist ein unverzichtbares Dokument, welches das ehemals gutbürgerliche Erscheinungsbild der Straße sowie die Maßstäblichkeit ihrer ursprünglichen Bebauung bewahrt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0