Wohnhaus

Genter Straße 28 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6006
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Genter Straße 28, 50672 Köln
Baujahrum 1905
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 02.05.1991
Stadtteil Neustadt/Nord

Um 1905 erbaut, 4 Geschosse, Sockelgeschoß, Giebelgeschoß, 3 Achsen. Risalit mit Balkon, Putzfassade mit Stuckgliederungen im Jugendstil. Fenster erneuert und Gliederung verändert, Haustür erneuert, neue Glastür im Sockelgeschoß.

Im Innern original erhalten: im Vestibül Stuckdekor an Decke und Wänden, im Flur und Treppenhaus schwarzumrandeter Terrazzoboden (im EG mit Mittelmotiv), Terrazzotreppe mit gedrechseltem Geländer und Antrittspfosten, Hohlkehlendecken.

Rückseite: seitlicher Anbau, neue Putzfassade, Fensteröffnungen mit Segmentbogen, Fenster erneuert und Gliederung verändert, originale Balkone, Treppenhausfenster original, Dachgauben.

Nicht zum Denkmal gehört: 1geschossiges Gebäude am seitlichen Anbau und rückwärtig ausgebautes Sockelgeschoß.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von Josef Stübben geplante und ab 1881 von ihm ausgeführte Stadterweiterung von Köln gehört zu den bedeutendsten und umfassendsten städtebaulichen Leistungen des späten 19. Jahrhunderts in Deutschland. Die halbkreisförmig um die Altstadt gelegte Neustadt wurde in verschiedene Wohnviertel eingeteilt. Westlich, zwischen Gladbacher und Zülpicher Straße, entwickelte sich das sog. "Westend", das durch den Stadtgarten und verschiedene begrünte Platzanlagen alle Voraussetzungen für ein gutbürgerliches Wohnviertel bot. Die Genter Straße gehört zu dem sog. "Belgischen Viertel" zwischen Aachener und Venloer Straße, und wurde ab 1905 mit meist 4geschossigen herrschaftlichen Mietshäusern mit Vorgärten bebaut. Das Gebäude gehört zu den wenigen noch vorhandenen Dokumenten der Erstbebauung. Zusammen mit den Häusern 6, 23 und 30 bildet es ein Ensemble ähnlicher (Risalit mit Balkon und Ziergiebel), aber hinsichtlich des Fassadendekors individuell gestalteter Jugendstilhäuser. Mit seinem großen, auf winkelförmigem Grundriß errichteten Hinterhaus belegt es zum einen das hohe Wirtschaftswachstum Kölns und den darauf resultierenden gesteigerten Bedarf an Mietwohnungen, zum anderen aber auch die gehobenen Ansprüche, also den Wunsch nach mehr Wohnraum, der damaligen Bewohner. Als Beispiel für die gehobene Neustadtarchitektur wird das o. g. Gebäude daher zu einem unverzichtbaren Dokument.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0