Wohnhaus

Genter Straße 26 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8588
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Genter Straße 26, 50672 Köln
Baujahrum 1905
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 29.07.2002
Stadtteil Neustadt/Nord

Um 1905 erbaut, 5-geschossiges, 4-achsiges, traufständiges Wohnhaus auf U-förmigem Grundriss, Satteldach, 3 Gauben.

Vorderfassade:

2-achsiger, vorspringender Mittelrisalit mit seitl. je einer Fensterachse, ehem. mit Wellengiebel; Putzfassade ehem. mit Stuckgliederungen (vermutl. in Formen der Neorenaissance). Originale Holzfenster überwiegend mehrflügelig u. m. gegliederten Oberlichtern;

Haustür erneuert, Gliederung im EG-Bereich des Risalits in den 1930er Jahren verändert, ursprünglich 3 Öffnungen. Über der Haustür breiter Türsturz, darüber Medaillon, die seitl. Öffnungen mit schlichter Putzrahmung und Schlussstein.

EG, 1. OG und Mittelrisalit d. 2. OG ehem. sockelartig mit rustikaartiger Quaderung. Straßenseitige Fenster im Mittelrisalit des 2. OG ehem. mit Balustraden. Zwischen diesen Brüstungsfeldern ehem. figürlicher Schmuck.

An der Grundstücksgrenze zur Nachbarbebauung jew. orig. Einfriedung auf Betonsockel.

Hofseitige Fassaden:

Putzfassade; rückwärtige Gebäudeteile symmetrisch gestaltet. Treppenhausachse flankiert von schräggestellten Achsen, daran anschließend 6-achsiger, im Grundriss schmaler Wohnflügel. Hoftür erneuert, Holzfenster mit Segmentbogen original.

Im Innern original erhalten:

Im Vestibül und im Bereich des ersten Treppenabsatzes Fußboden, Wandvertäfelung bis Hüfthöhe in hellem Marmor, abgesetzt mit dunklen Partien. Sturz zwischen Flur und Treppenhaus mit abgerundeter Eckgestaltung.

Terrazzotreppe an Treppenabsätzen teilweise schwarz gerahmt und mit Mittelmotiv, gedrechseltes Geländer und Antrittspfosten, 2. Antrittspfosten im 1. OG; aufwendig gestaltete 2-flügelige Wohnungseingangstüren, Rahmen mit tiefer kassettierter Laibung und Türblätter mit Füllung, über dem Türsturz Dreiecksverdachung.

Wohnräume überwiegend mit Deckenstuck in floralen und geometrischen Formen, oftmals Mittelstuck/ Medaillon und randlich mit Kehlung, Profilen und weiterem Deckenstuck, teilweise flächendeckender Stuck; teilweise original Holzdielenboden und Parkett (stark beschädigt im 4. OG); breite Fußleisten; Wohnungstüren einheitlich und ähnlich gestaltet wie die Wohnungseingangstüren, ebenfalls mit bis zur Decke reichendem Oberlicht.

Bäder u. WC mit Terrazzoboden,

Küchen m. Spind und Terrazzoboden, im 4. OG auch Originalfliesen; Küchenfenster m. Unterlicht;

EG: Kämmerchen m. zugemauertem Fenster (neben Hauseingang), innerhalb der Wohnung kleines Fenster zum Flur, um diesen zu beleuchten, 2 Wohnungseingänge verändert;

4. OG: Decken teilw. abgehängt, Türen verändert und Stuck abgeschlagen;

Im Spitzboden Holzkonstruktion sichtbar;

Im Keller alte Betondecken, stabilisierende Bögen an den Durchgängen.

Bestandteil des Denkmals ist auch die rückwärtige Hof- und Grünfläche.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von Josef Stübben geplante und ab 1881 von ihm ausgeführte Stadterweiterung von Köln gehört zu den bedeutendsten und umfassendsten städtebaulichen Leistungen des späten 19. Jahrhunderts in Deutschland.

Die halbkreisförmig um die Altstadt gelegte Neustadt wurde in verschiedene Wohnviertel eingeteilt. Westlich, zwischen Gladbacher und Zülpicher Straße, entwickelte sich das sog. "Westend", das durch den Stadtgarten und verschiedene begrünte Platzanlagen alle Voraussetzungen für ein gutbürgerliches Wohnviertel bot. Der Stadtorganismus hier ist geprägt von vornehmen, meist mit reicher Fassadengliederung versehenen Mietshäusern.

Die Genter Straße liegt wie auch die angrenzenden Parallelstraßen Antwerpener-/Maastrichter- und Lütticher Straße im Geviert zwischen den Hauptverkehrsachsen Aachener- und Venloer Straße, östlich der baumbestandenen Allee Moltkestraße, im Westen begrenzt durch die Bahnlinie und den Grüngürtel und im Osten anschließend an den Hohenzollernring. Sie gehört zu dem sog. "Belgischen Viertel".

Die Genter Straße wurde ab 1905 mit meist 4-geschossigen herrschaftlichen Mietshäusern mit Vorgärten bebaut (Blockraster mit parzellärer Bebauung).

Das Mietwohngebäude, die quantitativ gesehen wichtigste neue Bauaufgabe der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, ist Bestandteil des neustädtischen Bauensembles mit weit in den Blockinnenbereich ragenden Seitenflügeln und z.T. Hinterhäusern der Zeit des Historismus und des Jugendstils.

Das Gebäude gehört zu den wenigen noch vorhandenen Dokumenten der Erstbebauung. Zusammen mit den Häusern 23, 28 und 30 bildet es ein Ensemble ähnlicher (Risalit und Ziergiebel), aber hinsichtlich des (ehem.) Fassadendekors individuell gestalteter Jugendstilhäuser.

Mit seinen hofseitigen Flügelbauten belegt es zum einen das hohe Wirtschaftswachstum Kölns und den darauf resultierenden gesteigerten Bedarf an Mietwohnungen, zum anderen aber auch die gehobenen Ansprüche, also den Wunsch nach mehr Wohnraum der damaligen Bewohner.

Trotz mancher Verluste an historischer Substanz zeigt sich ein für die Zeit um die Jahrhundertwende charakteristisches - historistisch-variantenreiches Erscheinungsbild der Fassaden vier- bis fünfgeschossiger, auf mittelständische Kreise zugeschnittener Mietwohnbauten. Die Fassade des Hauses Genter Str. 26 war prägender Teil dieses Zusammenhangs: sie zeigte sich als anspruchsvolle Variante des städtischen Wohngebäudes und verweist trotz des Verlustes der Stuckgliederungen mit ihrer breiten Schauseite und der variantenreichen Fenstergliederungen sowie der reichen Innenausstattungen auf den Sozialstatus seiner Bewohner. Aufgrund der sehr weitgehenden Erhaltung im Inneren des Gebäudes und der rückwärtigen Fassaden ist das Objekt für die Architektur der nördlichen Neustadt und als Dokument der Repräsentationsbestrebungen um die Jahrhundertwende von hoher Bedeutung

Als Beispiel für die gehobene Neustadtarchitektur ist das Wohnhaus Genter Str. 26 daher aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0