Wohn- u. Geschäftshaus
Philippstraße 49 · Ehrenfeld
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6112 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Philippstraße 49, 50823 Köln |
| Baujahr | um 1885 bis 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 18.06.1991 |
| Stadtteil | Ehrenfeld |
Um 1885/90 erbaut. 3 Geschosse, 3 Achsen, neuerer Dachausbau. Stuckfassade in Anklängen an die Renaissance. Sockel verändert, Fenster verändert, Haustür original. Rückseite und seitlicher Anbau mit neuerem Putz; Fenster verändert. Im Innern erhaltenswert: Holztreppe (mit PVC verkleidet); Geländer verändert. Kellergewölbe.
Ansonsten wurde im Innern des Gebäudes alles übrige verändert und ist somit nicht Bestandteil des Denkmals.
Zum Denkmal gehört nicht: zweigeschossiges, komplett verändertes Hofgebäude (ehem. Pferdestall).
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Der Stadtteil Ehrenfeld, dessen Anfänge im wesentlichen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts liegen, gewann bis zu seiner Eingemeindung im Jahr 1888 durch industrielle Ansiedlungen rasch an Bedeutung. Die Philippstraße, an der sich das o. g. Objekt befindet, entstand als einer der ersten und weitgehend bis zur Jahrhundertwende bebauten Straßenzüge Ehrenfelds. Mit ihrem Namen erinnert sie an die erste Fabrik Ehrenfelds, die Tapetenfabrik von Philipp Hoffmann, die 1845 im Eckbereich Venloer-/Philippstraße gegründet wurde. Das Gebäude gehört in diesem Straßenzug zu den wenigen Zeugnissen der historischen Bebauung, die die Kriegszerstörungen überdauert haben. Es bildet ein Ensemble mit den Häusern Nr. 45 und Nr. 47. In der zurückhaltend gegliederten Stuckfassade macht sich mit der leichten Betonung des ersten Obergeschosses, der Beletage, bereits die Annäherung an die gehobenere innerstädtische Architektur bemerkbar. Hier wird also das wachsende Selbstbewußtsein der Bürger des neuen Vororts veranschaulicht. Als Hinweis auf die architektonische Entwicklung Ehrenfelds und als Beleg für die stadtteilspezifische Wohnbebauung zur Zeit der Eingemeindung wird das o. g. Gebäude somit zu einem unverzichtbaren Dokument.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0