Wohnhaus
Ehrenfeldgürtel 132 · Ehrenfeld
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6428 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Ehrenfeldgürtel 132, 50823 Köln |
| Baujahr | 1929 bis 1931 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 16.03.1992 |
| Stadtteil | Ehrenfeld |
1929-31 erbaut, Teil einer Wohnhausgruppe. 4 Geschosse, Sockel, 3 Achsen (linke Achse im 3. OG zurückgesetzt), ausgebautes Dachgeschoß; zweigeschossiger Mittelerker. Rauhputzfassade mit sparsamen Gliederungen. Haustür original, originale Kellerfenstergitter, Fenster verändert. Rückseite: verputzt; Balkone; Fenster und Türen verändert. Im Innern original erhalten: im Vestibül Boden und Differenzstufen mit Solnhofener Platten (bis zum Treppenansatz reichend), zwei Drittel der Wände bedeckende, bis einschließlich Stützbogen reichende Marmorverkleidung mit Messinghandlauf rechts und eingelassenen Holzbriefkästen links, etwas Deckenstuck; auch etwas Stuck am Stützbogen; Terrazzotreppe, Holzgeländer mit gedrechselten Stäben (mit Metallhülsen am unteren Ansatz) und Antrittspfosten; Wohnungseingangstüren mit Oberlichtern. Vorgarten mit originaler Einfriedungsmauer und neuerem Gitter.
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Der Stadtteil Neuehrenfeld wurde ab der Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung von Ehrenfeld aus erschlossen. Der Ehrenfeldgürtel, an dem sich das o. g. Objekt befindet, hieß ehemals "Kruppstraße", wurde nach 1900 bebaut und verband die Subbelrather Straße mit dem Blücherpark bzw. der Nußbaumerstraße. Um 1916 erhielt er seinen heutigen Namen. Das Gebäude gehört in diesem Bereich zu den wenigen Zeugnissen der 30er Jahre-Architektur und dokumentiert somit die fortschreitende Erschließung dieses Bezirks. Es ist integraler Bestandteil einer 1929-31 errichteten viergeschossigen Wohnhausgruppe mit Vorgärten, bestehend aus den Häusern Nr. 132 bis Nr. 136. Die Häuser Nr. 134 und 136 besitzen schlichte, weitgehend ungegliederte Fassaden und treten so in ihrer Wirkung hinter dem o. g. Gebäude zurück, das mit seiner noch zum Expressionismus tendierenden Stukturierung, die bereichert wird durch markante ägyptisierende Dekorationselemente, einen städtebaulichen Akzent setzt. Hier äußert sich der gehobene Sozialstatus der Bewohner, der ebenso in dem qualitätvollen Innern, etwa im Eingangsbereich und Treppenhaus zum Ausdruck kommt. Nicht nur als Bestandteil einer Häusergruppe sondern auch als Einzelobjekt trägt das o. g. Objekt wesentlich zum Verständnis der Kölner Architektur des späten Expressionismus bei und wird daher zu einem unverzichtbaren Dokument.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0