Hofanlage Frohnhof

Am Hof 20 · Junkersdorf

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6563
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungHofanlage Frohnhof
Adresse Am Hof 20, 50858 Köln
Baujahr1768
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 14.07.1992
Stadtteil Junkersdorf

Erbaut 1768 (inschr. bez.) und 19. Jahrhundert, Um- und Wiederaufbau 1964; vierflügelige Hofanlage bestehend aus Herrenhaus, Nebengebäuden (ehem. Stall- und Wirtschaftsgebäude, ehem. Remise), Scheune und zwei Tordurchfahrten.

Herrenhaus: Erbaut 1768 (ehem. 1geschossig mit Mansarddach), 1964 Wiederaufbau nach Kriegsbeschädigung entsprechend dem Vorkriegszustand; traufständig, 2 Geschosse, 5 Achsen, axialsymmetrischer Aufbau mit Hauseingang auf der Mittelachse; Backsteinfassade (geschlämmt), Rahmung der Fenster im EG und der Haustür in Werkstein (Basaltlava), Hauseingang mit zweiläufiger Freitreppe, Maueranker, Mansarddach mit 2 Gauben (1964), Ohrengiebel; Holzfenster mit Sprossengliederung, Schlagläden, barocke Haustür in Holz mit sprossiertem Oberlicht. Rückfront: 5 Achsen, axialsymmetrischer Aufbau mit 2. Eingang auf der Mittelachse, 3 Gauben (1964).

Östlich an das Herrenhaus anschließendes Gebäude und Ostflügel (ehem. Wirtschafts- und Stallgebäude): Erbaut Ende 19. Jahrhundert, 1 Geschoß, Backsteinfassade (geschlämmt), an das Herrenhaus anschließender Bau mit Gaubenbändern an Hof- innen- und -außenseite; Tordurchfahrt.

Westlich an das Herrenhaus anschließendes Gebäude und Westflügel (ehem. Wirtschaftsgebäude und Remise): Erbaut 1768, Umbau 1964; 1 Geschoß, Backsteinfassade (geschlämmt), ehem. Tore sichtbar geschlossen, neue Fenster- und Türöffnungen, neues Dachgeschoß mit Schleppgauben an Hofinnen- und

-außenseite, Maueranker; übergiebelte Tordurchfahrt. Scheune: Erbaut 1768, Wiederaufbau des Dachgeschosses mit geringerer Dachneigung 1964; 1 Geschoß, Backsteinfassade (geschlämmt), 3 Tore.

Bestandteil des Denkmals sind auch der z. T. gepflasterte Innenhof und die hofnahen Grünflächen (z. T. mit altem Baumbestand).

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Der Vorort Junkersdorf gehört seit 1975 zum stadtkölnischen Gebiet. Die Struktur des vom Mittelalter bis zum frühen 19. Jahrhundert nahezu unveränderten Dorfes in Stadtrandlage ist auch heute noch ablesbar, und die kleinteilige Bebauung des 19. Jahrhunderts ist, wenn auch meist verändert, vorhanden. Prägend für das Bild des historischen Junkersdorf waren auch die vier Großhöfe, von denen zwei - der Statthalterhof und der Frohnhof - heute noch erhalten sind.

Der Frohnhof ist eines der letzten so weitgehend mit seinem alten Baumbestand und unter Einbeziehung der Umgebung erhaltenen Beispiele einer vierflügeligen Hofanlage, die in ihrer Geschlossenheit der fränkischen Bauweise folgt. Der Gebäudebestand geht im wesentlichen auf das 18. Jahrhundert zurück; eine Inschrift datiert die mächtige barocke Anlage in das Jahr 1768. Die Ursprünge der Hofanlage dagegen sind nachweislich bis in das frühe Mittelalter zu dokumentieren. Folgt man einer Überlieferung, dann geht der Frohnhof auf eine Schenkung der Kaiserin Helena aus dem Jahre 345 zurück. 1330 wird das Kölner Gereonsstift als Eigentümer genannt. Das Mittelalter hindurch war der Hof gleichzeitig auch Sitz des Hofgerichtes. Erster urkundlich bekannter Pächter ist 1500 das Ehepaar Huntgeburt. 1558 verfügt der Hof über 454 Morgen Land. Nach der Säkularisation geht der Frohnhof 1812 an die stadtkölnische Armenverwaltung über, die ihn aber schon bald verkauft. Nachdem er verschiedentlich den Besitzer gewechselt hat, übernimmt ihn 1841 die Familie Finger. 1934 kauft Graf Wolff Metternich zur Gracht den Hof, dessen Familie ihn seit 1968 bewohnt.

Die imposante Anlage des Frohnhofes im westlich der Kirche liegenden Teilbereich von Junkersdorf ist heute eingebunden in eine Einfamilienhausbebauung.

Im Rahmen des Ortsbildes stellt die Gesamtanlage einen charakteristischen Gebäude- und Grünbezirk mit hohem denkmalpflegerischem Stellenwert dar; von Bedeutung ist der heute in Teilen vom Junkersdorfer Reitclub genutzte Hof aber auch als Dokument der ländlichen Bebauung und Nutzung. Die axial auf den Haupteingang bezogene Wegekapelle aus dem 18. Jahrhundert bildet mit der Hofanlage ein einmaliges Ensemble.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0