Wohnhaus

Spichernstraße 20 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6625
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Spichernstraße 20, 50672 Köln
Baujahrum 1899
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 11.09.1992
Stadtteil Neustadt/Nord

Erbaut um 1899, 3 Geschosse, Souterrain, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit Gauben sowie Giebel in der linken Achse, 2geschossiger Erker mit aufgesetztem Balkon in der linken Achse; zweifarbige Natursteinfassade mit Gliederungen im Stil der Neugotik; Fenster größtenteils original, Souterrainfenster mit originalen schmiedeeisernen Fenstergittern, portalartig ausgebaute Eingangssituation mit neuerer Haustür (Holz), neueres Garagentor (in der rechten Achse). Rückseite und kürzerer seitlicher Anbau (teilweise verändert) weitgehend in gelbem Klinker; Veranda mit neuerer Verglasung sowie Balkone mit originalem schmiedeeisernen Brüstungsgitter und originalem Fliesenboden; Fenster weitgehend original (teilweise mit originalen schmiedeeisernen Fenstergittern), Balkontüren original, Verandatür und Treppe in den Hof verändert. Im Innern original erhalten: im Vestibül Marmorboden und -treppe, ein Messinghandlauf an der Wand, reicher Wandstuck, Decke als Kreuzgewölbe ausgebildet und mit farbigen Malereien (z. T. durch später angebrachten Anstrich verdeckt), Stuck am Stützbogen; im Flur Marmor- und Fliesenboden, Differenzstufen (Terrazzo), Fußleisten aus Keramikfliesen (EG), Holztreppe mit gedrechseltem Holzgeländer und Antrittspfosten, Terrazzotreppe mit schmiedeeisernem Geländer (ins Souterrain), weitgehend Holzprofilleiste auf halber Wandhöhe, Wohnungseingangstüren; in den Wohnungen teilweise Parkettböden, einige Zimmertüren mit Laibungen, z. T. farbige Wandfliesen (Küche), Fliesenboden (Veranda). Bestandteil des Denkmals ist auch die rückwärtige Einfriedungsmauer aus Backstein (teilweise verändert). Nicht Bestandteil des Denkmals ist das kleine 1geschossige Gebäude im Hof.

Das og. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von H. J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend, legt sich sich - mit der Ringstraße als Kernstück - halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand westlich der Ringstraße zwischen Gladbacher- und Zülpicher Straße das sog. "Westend", ein gutbürgerliches Wohnviertel mit vornehmen Mietshäusern von meist reicher Fassadengestaltung. Die Spichernstraße, vor der Stadterweiterung Teil des alten Bischofsweges, wurde im wesentlichen zwischen 1897 und 1901 bebaut. Das Haus Nr. 20 gehört zu den wenigen Zeugnissen der Erstbebauung, die sich in diesem Abschnitt der Spichernstraße - zwischen Venloer- und Kamekestraße - erhalten haben. Dabei ist es integraler Bestandteil eines gemeinsam mit seinen etwa zeitgleich errichteten Nachbarhäusern (Nr. 18 und Nr. 22) gebildeten Ensembles. Durch seine aufwendig gestaltete zweifarbige Werksteinfassade, deren Gliederungen vorwiegend der Formensprache der Gotik entlehnt sind, hebt sich das og. Objekt besonders hervor. Seine linke Achse, in der sich auch der portalartige Hauseingang befindet, ist durch den 2geschossigen Erker mit aufgesetztem Balkon und den Giebel stärker akzentuiert worden. Das og. Gebäude, in dessen neugotischem Vestibül sich sogar noch die Deckenmalereien befinden, ist somit unbedingt erhaltenswert. Noch heute gibt es Aufschluß über die gehobenen Ansprüche seiner einstigen Bewohner und wird, auch im Hinblick hierauf, zum unverzichtbaren Dokument, das, direkt gegenüber dem Stadtgarten, den ursprünglichen Charakter der Straße und des Viertels bewahrt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0