Wohnhaus
Burgmauer 3 · Altstadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6648 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Burgmauer 3, 50667 Köln |
| Baujahr | 1958 bis 1959 |
| Architekt / Planung | Bernhard Rotterdam |
| Eigentum | kirchliches Eigentum |
| Eingetragen seit | 28.10.1992 |
| Stadtteil | Altstadt/Nord |
Erbaut 1958/59, Architekt Bernhard Rotterdam; Teil einer
2 - 3geschossigen Bautengruppe (Kurienhäuser) mit Kapelle
und 4geschossigem Riegelbau (Dompropstei) am Margarethenkloster; freistehendes 2geschossiges Gebäude mit Satteldach, an der Burgmauer teilweise mit zurückgesetztem Erdgeschoß (Eingangsbereich), rückwärtig mit laubengangartigem Balkon (teilweise mit orig. Brüstung), Putzfassaden, Erdgeschoß - vor allem straßenseitig -
mit Backsteinverblendung, Fenster und Balkontüren weitgehend original, Eingangstür verändert. Im Innern denkmalpflegerisch relevant: im Flur Bodenbelag mit Solnhofener Platten; Stahlbetontreppe mit Belag aus Solnhofener Platten, Metallgeländer und Mipolamhandlauf. Bestandteil des Denkmals sind auch die an der Westfassade anschließenden 1geschossigen Bauten (Garagen mit orig. Toren) sowie die Einfriedungsmauer aus Backstein (teilweise mit Natursteineinschlüssen).
Das og. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die 50er Jahre, die erste Wiederaufbauphase nach den Zerstörungen des 2. Weltkrieges, geraten als inzwischen abgeschlossene Bauepoche immer mehr in das Interesse der Allgemeinheit. In dieser Zeit erlebte auch die kirchliche Bautätigkeit einen bemerkenswerten Aufschwung. Dabei erreichten gerade auch die vom Erzbistum Köln in Auftrag gegebenen Bauwerke, die oft durch bedeutende Architektenpersönlichkeiten geplant und realisiert wurden, selbst über den eigentlichen Kirchenbau hinaus einen ausgesprochen hohen Standard. Das trifft auch auf die 1954-59 auf dem Gelände zwischen Margarethenkloster, Burgmauer und Mariengartengasse in offener Bauweise errichteten Domkurien zu, die am Margarethenkloster in dem Riegelbau der Dompropstei ihren architektonischen Abschluß finden. Das o. g. Gebäude ist integraler Bestandteil dieses Ensembles und entstand 1958/59 als Haus des Dompfarrers nach Plänen von Bernhard Rotterdam. Das direkt an der Burgmauer gelegene traufständige 2geschossige o. g. Gebäude, wie die weiteren Häuser (Nr. 5 - 13) mit einem Satteldach versehen, ist in seiner äußeren Gestaltung vor allem auf das ebenfalls exponiert an der Straße errichtete Nachbarhaus (Nr. 13) abgestimmt worden. Wie bei diesem, bildet das mit Backstein verblendete Erdgeschoß auch hier, gleichsam als Gebäudesockel, einen wirkungsvollen Kontrast zu den hellen Putzflächen der Obergeschosse. Gleichzeitig findet das Erdgeschoß seine Fortsetzung in der im gleichen Material errichteten Einfriedungsmauer, die so beide Gebäude miteinander verbindet. Das o. g. Objekt ist somit, auch als besonders qualitätvolles Zeugnis der Architektur der 50er Jahre, unbedingt erhaltenswert. In unmittelbarer Nachbarschaft zur ehemaligen Dompropstei von 1913 bildet es, gemeinsam mit den weiteren, von einer großzügigen Gartenanlage umgebenen Kurienhäusern, ein durch mehrere Architekten realisiertes und in seiner architektonischen Form aufeinander abgestimmtes geschlossenes Ensemble, wobei der bauliche Abschluß der Wohnhausgruppe - zum Margarethenkloster hin - durch das markante Flachdachgebäude der (heutigen) Dompropstei von Karl Band gebildet wird.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0