Wohn- u. Geschäftshaus

Blumenthalstraße 70 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6650
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Blumenthalstraße 70, 50670 Köln
Baujahr1904
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 28.10.1992
Stadtteil Neustadt/Nord

Erbaut 1904 (inschr. dat.), 4 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit geschweiftem Mittelgiebel sowie 2 originalen Dachhäuschen, Betonung der Mittelachse durch flache Wandvorlage sowie 3geschossigen Erker auf trapezförmigem Grundriß mit aufgesetztem Balkon; Putzfassade mit Fugenschnitt sowie Stuckgliederungen in Anklängen an den Jugendstil, EG und unterer Abschluß des Erkers verändert, Fenster im EG verändert, sonst weitgehend original, Türen verändert. Rückseite und seitlicher Anbau backsteinsichtig, Fenster und Tür verändert. Im Innern original erhalten: im Vestibül Terrazzoboden mit Mosaikeinlagen; Wandfliesen bis zur halben Höhe, am oberen Abschluß farbig und mit bildlichen Darstellungen im Jugendstil (den Stützbogen einbeziehend), sparsamer Deckenstuck, Stuck am Stützbogen; im Flur Terrazzoboden, Terrazzotreppe mit schmiedeeisernem Geländer und Holzhandlauf, alle breiten Wohnungseingangstüranlagen und sonstigen Türen; in den Wohnungen einige Zimmertüren mit Laibungen.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von H. J. Sübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Den alten Wallstraßen folgend, legt sie sich - mit der Ringstraße als Kernstück - halbkreisförmig um die Altstadt. Im Zuge ihrer Anlage ab 1881 entstand im nördlichen Teil der Neustadt, zwischen Neusser- und Riehler Straße, das sogenannte "Gerichtsviertel", wo sich vorrangig das mittlere und gehobene Bürgertum ansiedelte. Die den Neusser- mit dem Riehler Platz verbindende Blumenthalstraße wurde im wesentlichen erst zu Beginn dieses Jahrhunderts, um 1906-12, bebaut. Das 1904 (inschr. dat.) errichtete Haus Nr. 70 ist integraler Bestandteil des in Teilen noch erhaltenen Straßenzuges. Es bildet in diesem Teil der Blumenthalstraße - gemeinsam mit seinen Nachbarhäusern (Nr. 66, 68, 72) - ein weitgehend intaktes Ensemble von Jugendstilarchitektur. Bei der Fassadengestaltung weist das o. g. Objekt, wie seine Nachbarhäuser, eine starke Mittelbetonung in Form von flacher Wandvorlage, 3geschossigem Erker sowie geschweiftem Giebel auf. Dieser Akzentuierung der Vertikale wirken die horizontalen Linien des Fugenschnitts sowie der Stockwerk- und Sohlbankgesimse entgegen. Vor allem im Bereich der Fenster hat die Fassade reichen Stuckdekor, der im wesentlichen der Formensprache des Jugendstils entlehnt ist, erhalten. Auch im Hinblick auf das bestehende Ensemble wird das o. g. Objekt somit zum unverzichtbaren Dokument, das den ursprünglichen Charakter der Straße und des Viertels bewahrt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0