Wohnhaus

Neuhöfferstraße 37 · Deutz

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7080
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Neuhöfferstraße 37, 50679 Köln
Baujahrum 1870
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 28.03.1994
Stadtteil Deutz

Um 1870 erbaut; 3 Geschosse und Drempelgeschoß; 3 Achsen, Mittelachse flach vortretend; Putzfassade mit Stuckgliederungen in stilistischen Anklängen an den Klassizismus, EG teilweise verändert (spätere rechteckige Toröffnung in rechter Achse, in der Mitte später weiter zurückgesetzter Hauseingang und Öffnung der linken Flurseite als Ladengeschäft); stichbogige Tür- und Fensteröffnungen im Drempelgeschoß 3 rundbogige kleine Fensteröffnungen; Haustür und Fenster erneuert. Rückseite: Fassade aus Backstein (geschlämmt); mittlere Treppenhausachse risalitartig vortretend, ehemals teilweise offen mit Zugängen zu den Aborten (später durch Mauerwerk geschlossen); Fenster erneuert; Hoftür original; zweigeschossiger Anbau aus Backstein (geschlämmt), erneuerte Fenster, neuere Dachterrasse; Einfriedungsmauern des Hofes. Nicht Bestandteil des Denkmals ist die neuere eingeschossige Hofbebauung. Im Innern original erhalten: In Eingangsbereich und Treppenhaus Tonfliesenboden (schwarz-weiß), Holztreppe mit teilweise erneuertem gedrechseltem Geländer; Wohnungsabschluß- und Zimmertüren erneuert.

In den seit 1816 unter preußischer Verwaltung mit Befestigungsanlagen versehenen Ort Deutz entwickelte sich um die Mitte des 19. Jahrhunderts infolge aufblühender Wirtschaft und kräftigen Bevölkerungsanstiegs eine starke Bautätigkeit. Im Randbereich östlich und südlich des alten Ortskerns, der im Norden von den Kasernen begrenzt wurde, erfolgte innerhalb des Festungsrings die Anlage neuer Straßen, zu denen auch die Neuhöfferstraße gehört, benannt nach dem im 18. Jahrhundert amtierenden Deutzer Bürgermeister Franz Neuhöffer. Das Gebäude Neuhöffer Str. 37 dokumentiert als eines der wenigen noch erhaltenen Häuser diese Ausbauphase der Straße. Charakteristisch ist die axialsymmetrische Fassadengestaltung mit Betonung der Mittelachse in Auflockerung der streng geschoßweisen Gliederung und das in der Tradition des sog. Dreifensterhauses stehende Drempelgeschoß. Trotz Veränderung des Erdgeschosses ist das o. g. Gebäude unbedingt erhaltenswert im Hinblick auf das historische Erscheinungsbild der Neuhöfferstraße, da es innerhalb der insgesamt stark veränderten Häuserzeile noch den ursprünglichen Fassadenschmuck bewahrt hat und im Zusammenhang mit der anschließenden drei- bis viergeschossigen Neubebauung die ehemalige Maßstäblichkeit veranschaulicht.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0