Wohnhaus

Hülchrather Straße 11 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8317
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hülchrather Straße 11, 50670 Köln
Baujahr1904 bis 1905
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 27.05.1998
Stadtteil Neustadt/Nord

1904/05 erbaut auf rechteckiger Grundfläche mit rückwärtigem Seitenflügel, Vorgarten mit originaler straßenseitiger und seitlicher Einfriedung (verputzte Mauer mit Pfeilern und Eisengitter auf gefirstetem Mauersockel).

Fassade: Fünf Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß (Mansarddach mit zwei Gauben, originale Dachdeckung mit Doppelmuldenfalzziegeln); zwei Achsen, über der linken Achse dreieckiger Zwerchhausgiebel, ehemals Balkon im vierten Obergeschoß, in der rechten Achse dreigeschossiger Erker auf trapezförmigem Grundriß; Putzfassade mit Stuckgliederungen in Anklängen an den Jugendstil; stichbogiger Hauseingang an äußerer rechter Gebäudekante, Haustür erneuert (Aluminium); Fensteröffnungen im Erdgeschoß stichbogig, in den übrigen Geschossen rechtekkig, im Dreiecksgiebel zwei Rundbogenfenster, Fenster erneuert (Aluminium).

Rückseite: Backsteinsichtige Fassaden, Erdgeschoß durch Klötzchenfries abgeschlossen; stichbogige Tür- und Fensteröffnungen, Hoftür original, Fenster größtenteils erneuert, im Treppenhaus und dritten Obergeschoß original; im Dachgeschoß spätere Erweiterung und Dachterrasse.

Inneres: Im Entrée ornamentierter Terrazzoboden, einreihiger Fliesensockel, und stuckierter Kämpferfries an der Wand, korbbogige Decke mit stuckierten Unterzügen, rundbogiger stuckierter Stützbogen zum Treppenhaus; im Treppenhaus Terrazzoboden, rote Terrazzotreppe mit originalem Metallgeländer (Handlauf erneuert), teilweise in Rahmen und Oberlicht originale rundbogige Wohnungstür im zweiten Obergeschoß, originale Kellertür; in den Wohnungen Stuckdecken, originale Zimmertüren und Terrazzoböden der Küchen (im vierten Obergeschoß und im Erdgeschoß teilweise verändert), Dielenböden im Dachgeschoß, originaler Kachelofen und Wandfliesen in der Küche im zweiten Obergeschoß.

Die Kölner Neustadt, die seit 1881 bis in den Beginn des 20. Jahrhunderts unter Josef Stübben als Stadtbaumeister und nach seinen Plänen halbkreisförmig um das alte Stadtgebiet angelegt worden ist, gilt als eine der bedeutendsten Stadterweiterungen des 19. Jahrhunderts. Sie entstand von Anfang an nicht als einheitlicher Stadtteil, sondern als Gefüge verschiedenartiger Wohnviertel entlang der Ringstraße als repräsentativem Boulevard. Im Norden der Neustadt entstand zwischen Riehler und Neusser Straße das sogenannte "Gerichtsviertel", ein Wohngebiet für Bewohner mittlerer bis gehobener Wohnansprüche. Die Hülchrather Straße verbindet die Riehler Straße mit dem Neusser Wall. In ihrem ersten Abschnitt ist mit den Gebäuden Hülchrather Str. 3 - 11 ein bauliches Ensemble erhalten, das zusammen mit dem anschließendenden Eckgebäude Weißenburgstr. 66 die Phase der gründerzeitlichen Erstbebauung in seiner Geschlossenheit eindrucksvoll dokumentiert. Das 1904/05 errichtete Haus weist eine für die Bauzeit typische Gestaltung der Fassade auf, die hauptsächlich vom Jugendstil geprägt ist. Zugleich sind stilistische Elemente der Renaissance aufgegriffen worden. Neben reinen Jugendstilmotiven wie der Sonnenblume wurden der Renaissance entlehnte Motive wie Palmetten, Wappenschilde in Blattrankenwerk und Säulenvorlagen mit Blattkapitellen verwendet. Charakteristisch für die gestalterische Auffassung ist auch eine Variation in der Behandlung der Fassadenflächen. Mit den durch Stuckzierrat belebten glatten Wandflächen in den oberen Geschossen kontrastiert im Erdgeschoß ein Wechsel zwischen Rauhputz und Fugenschnitt.

Von der ursprünglichen Ausstattung des Gebäudeinneren sind in Entrée und Treppenhaus sowie in den Wohnungen, dort besonders im zweiten Obergeschoß, umfangreiche Teile erhalten. Trotz einiger Substanzverluste, etwa des straßenseitigen Balkons im vierten Obergeschoß und eines Großteils der originalen Fenster, von denen nur die Rückseite noch einige aufweist, zeichnet sich der Bestand durch weitgehenden Erhalt der prägenden Merkmale des Denkmals aus. Wichtiger Bestandteil ist auch der noch mit originaler Einfriedung umgebene Vorgarten des Hauses, der zu einem ungestörten Eindruck des Erscheinungsbildes des Straßenzuges zur Zeit der Jahrhundertwende wesentlich beiträgt. Das o. g. Gebäude Hülchrather Str. 11 ist aus den genannten Gründen als gründerzeitliches Zeugnis der Kölner Neustadt unbedingt erhaltenswert.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0