Alte Forststr.
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Die Alte Forststraße ist die historische Vorgängerin der späteren regulären Forststraße. Der Begriff Forst bezeichnete ursprünglich den Bann- oder Hochwald, der nicht zur allgemeinen Benutzung (Holznutzung, Rodung, Weiderecht) bestimmt war, sondern einem hoheitlichen Eigentümer — historisch dem König (vergl. Königsforst), später dem Erzbistum oder dem Herzogtum Berg — vorbehalten war. Die Alte Forststraße ist die ältere von zwei parallel verlaufenden Wegen mit gleichem Namensthema; sie führt entlang des Königsforst-Randes und konserviert die Erinnerung an die mittelalterliche Forsthoheit über diesen großen Bannwald.
Quellen: