Wohnhaus
Hansaring 41 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_0837 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Hansaring 41, 50670 Köln |
| Baujahr | 1889 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 02.12.1981 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Erbaut 1889
Fassade: Stuckfassade in Formen der Neurenaissance; 3 Geschosse; ausgebautes Dachgeschoß; Satteldach; 3 Achsen, mittlere Achse durch Wandvorlage, Erker mit Ecksäulen im 1.Obergeschoß auf kräftigen Volutenkonsolen, Balkonaufsatz und Rundbogentür im 2.Obergeschoß, sowie durch einen bogenförmigen Ziergiebel (erneuert) betont; Eingang mit Rundbogen rechts; Fenster im Untergeschoß mit Rundbögen, im 1. und 2.Obergeschoß mit geradem Abschluß, Ädikulen im 2.Obergeschoß; Traufgesims von Konsolen unterfangen.
Rückseite: Backstein; 1. und 2.Obergeschoß tiefe Balkone mit Eisengittern.
Im Inneren: Vestibül: Marmorboden, Wandtäfelung, Wand- und Deckenstuck. Treppenhaus: Holztreppe mit Antrittspfosten, gedrechselten Stäben und Handlauf aus Holz, Wohnungseingangstüren von portalartig gestaffelter Wandtäfelung umgeben. In den Wohnungen besonders reiche Stuckierung im Wohnzimmer des 1.Obergeschosses (gesamte Fläche der Decke mit Pflanzen-, Rosetten- und Muschelornament bedeckt). Kellertreppe mit originalem Eisengußgeländer, im Keller originaler Fliesenboden.
Gartenanlage: Die zum Denkmal als Bestandteil gehörende rückwärtige Gartenanlage mit rechteckigem Grundriß ist vom Erdgeschoß des Hauses zugängig (über eine in der Südecke angeschlossene Terrasse mit originalem Fliesenbelag). Die Gartenfläche ist durch eine symmetrische, geometrisierende Wegegestaltung mit Kiesflächen (aus jüngster Zeit) und Efeurabatten (ursprüngliche Bepflanzung unbekannt) gekennzeichnet. Von der ursprünglichen Bepflanzung ist eine Kastanie an der Nordwestseite erhalten. Der Garten ist vollständig mit einer Backsteinmauer umfriedet. Den Winkelflächen der Nordecke ist eine aus Lavagestein, Kieseln und farbigen Fliesen bestehende, geometrisierende Verkleidung aufgelegt (inschriftlich datiert 1889, erneuert vermutlich 1909), die die Rückseite einer nicht mehr erhaltenen Laube bildete. In diese an Grottenarchitektur erinnernde Gestaltung sind an der Nordwestseite in rechteckigem Rahmen eine Kartusche mit Frauenkopf und an der Nordostseite zwei Tondi mit männlicher und weiblicher Putte aus Stuck integriert. Die Nordostmauer ist durch Pfeiler mit Aufsätzen gegliedert, die - der letzte Pfeiler ausgenommen - auf konsolenartig vorkragenden Backsteinen ruhen. Das an der Mauer im unteren Bereich fortgeführte "Grottenwerk" bildet hier den Sockel.
Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte der Menschen, für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die von H.J.Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als die bedeutendste Stadterweiterung auf dem Gebiet des Deutschen Reichs im ausgehenden 19.Jahrhundert. Im Zuge ihrer 1881 begonnen Durchführung entstanden an Stelle der mittelalterlichen Befestigungsanlagen die Ringe. Dieser als Kernstück der Stadterweiterung gedachte Prachtboulevard stellte "eine Kette festlicher Räume" dar. Besonders der mittlere Teil der Ringe, zu dem auch ein Teil des Hansarings zählt, war durch repräsentative Gebäude geprägt. Durch die Zerstörung im 2.Weltkrieg und nachfolgende, teilweise massive Eingriffe in die verbliebene Bausubstanz der Vorkriegszeit kommt den in den Formen des Historismus und Jugendstil erhaltenen Gebäuden als Relikten einer zusammenhängenden Ringgestaltung ein hoher Denkmalwert zu.
So bildet auch das Haus Hansaring Nr.41 zusammen mit seinem Nachbar Haus Nr.43 zwischen purifizierten Vorkriegsbauten und Nachkriegsneubauten eine Insel von Bauten des Historismus, die jedoch in ihrer reichen plastischen Form das Erscheinungsbild der Ringe im 19.Jahrhundert erfahrbar macht. Das Gebäude Nr.41 stellt durch den Erker mit Balkonaufsatz, der das Erscheinungsbild entscheidend mitbestimmt, den Vertreter eines Haustyps der Kölner Neustadt dar (vgl.Hansaring Nr.37-43a). Es knüpft dabei als dreigeschossiges Einfamilienhaus an die in der Altstadt vertretenen rheinischen Dreifensterhäuser an und schafft eine Verbindung zwischen den beiden Stadtbereichen. Mit der Verwendung von reichen Formen der Renaissance an einem Wohnhaus hebt es sich jedoch von der Kölner Bautradition in der Altstadt ab. In der plastisch durchgestalteten Schauseite (betonte Mittelachse, unterschiedliche Gestaltung der einzelnen Geschosse - Erdgeschoß mit tiefen Rundbogenlaibungen und einer mit quadratrischen Diamantquadern und Knäufen verzierten Brüstungen, 1.Obergeschoß mit rechteckigen Diamantquadern an der Brüstung und Ädikulen auf Volutenkonsolen, der Erker auf Volutenkonsolen mit Blendbalustrade und toskanischen Ecksäulen mit teilweise ornamentierten Schäften, im 2.Obergeschoß reich verzierter Mittelbogen als Balkontür und Balkon mit eisernem Ziergitter-, fein abgestufte Reduzierung der Quaderung zur Traufe hin, Traufgesims auf Volutenkonsolen) verwirklichte das gründerzeitliche Bürgertum sein Repräsentationsbedürfnis. Dem entspricht auch die reiche Innengestaltung, die den Charakter eines Bürgerpalastes erscheinen läßt. Ergänzt wird dies durch die später erneuerten geometrischen Formen der Gartenanlage und der an Grottengestaltung gemahnenden originalen Wanddekoration der Gartenmauer.
Das Gebäude Nr.41 ist durch seine einheitliche Gesamtkomposition, in seiner Bedeutung als Zeugnis für das historische Erscheinungsbild der Ringe und als Zeugnis für die reiche städtisch geprägte Architektur vor der Jahrhundertwende ein wichtiger unverzichtbarer Bestandteil.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0