Wohnhaus

Sülzburgstraße 195 · Sülz

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_0872
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Sülzburgstraße 195, 50937 Köln
Baujahr1902
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 14.12.1981
Stadtteil Sülz

Das auf 1902 urschriftlich datierte Gebäude ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Ortsgeschichtlich bedeutend ist das Wohn- und Geschäftshaus, da es die Geschichte der Stadtentwicklung des Stadtteils Sülz außerhalb der Neustadt bzw. der späteren, preußischen Umwallung von 1890 dokumentiert. Die Herrlichkeit Sülz war bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts eine kleine Ansammlung von Höfen und ländlichen Wohnbauten, die erst mit der Entwicklung von Ehrenfeld und Lindenthal in das Interesse der Kölner Bürger nach Ruhe, nach neuem Lebens- und Wohnraum geriet. Sehr schnell wuchsen Sülz und Lindenthal zu einem zusammenhängenden Stadtraum heran, der 1887 in die Stadt Köln eingemeindet wurde.

Die erste Wohnbebauung des 19. Jahrhunderts entstand entlang einem strengen Straßenraster, das zwischen die teilweise auf römische Zeiten zurückgehende Ausfallstraßen (wie Luxemburger, Berrenrather und Zülpicher Straße) gelegt wurde. In Sülz beginnt diese Entwicklung im Jahr 1845 im Bereich zwischen Sülzburg- und Ägidiusstraße. Die zweite Entwicklungsstufe in Sülz setzt kurz nach der Jahrhundertwende an, als die Kölner Neustadt nahezu vollendet war und somit weitere Gebiete für stadtzentrumnahes Wohnen erschlossen werden mußten.

Baugeschichtlich bedeutend ist das mit Nr. 197 spiegelgleiche, dreigeschossige, dreiachsige, mit Giebelgeschoß, Erker und Balkonaufbau versehene Gebäude als Beispiel einer Bauweise mit neogotischen Stilanklängen sowie als städtische Variante des sogenannten Kölner Dreifensterhauses.

Die gequaderte Putzfassade des Hauses wird durch Gurtgesimse, Teilsohlbankgesimse sowie ein Konsoltraufgesims horizontal gegliedert. Der zweigeschossige Erker ist durch breitere Fenster mit geraden Stürzen sowie durch säulenartige Markierung der Kanten gekennzeichnet. Die Fensterstürze der Seitenachsen und des Erdgeschosses sind abgeschrägt und im ersten Obergeschoß mit Bekrönung wie Maßwerk bzw. florale Ornamentik in der Mittelachse, Wimpergen und Krabben versehen, Maßwerk auch im Brüstungsfeld des Erkers und in dieser aufwendigen Gestaltung als sogenannte Beletage konzipiert. Im zweiten Obergeschoß ist die Mittelachse durch Quaderrahmung mit stichbogigem Sturz sowie mit Zinnenfries in den geraden Verdachungsgesimsen betont; den Giebel zieren zwei Vierpasse.

Die schmale und hohe, bleiverglaste Eingangstüre in verziertem Holzgerähm sowie die beiden Dachgauben mit Holzverdachung vervollkommnen die ästhetische Einheit der Fassade, die als konstruktiver Teil des Hauskerns die Proportion, Geschoßgliederung und Höhe des Gebäudes veranschaulicht.

Im Inneren des Hauses ist das Treppenhaus mit Terrazzotreppe, dreifarbig inkrustiertem Fußboden mit Mosaikkante, dann Holztreppe, gedrechseltem Geländer nebst Antritts- und Zwischenpfosten sowie Stuck gut erhalten.

Städtebaulich bedeutend ist das o.g. Objekt als Bestandteil eines Gebäudeensembles, dessen Straßenraum durch die Zerstörungen des zweiten Weltkriegs, aber auch durch Umbaumaßnahmen danach so erheblich gestört worden ist, daß die restliche originale Bausubstanz eines besonderen Schutzes als Dokument und Maßstab bedarf.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0