Wohnhaus
Dasselstraße 83 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2116 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Dasselstraße 83, 50674 Köln |
| Baujahr | 1898 bis 1899 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 09.02.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Das Gebäude wurde in den Jahren 1898 bis 1899 als viergeschossiges, dreiachsiges Wohnhaus mit einem Erker, einem Balkon und einer Stuckfassade errichtet.
Das o. g. Gebäude ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Zwischen der inneren und äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters H.J. Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.
Die Dasselstraße verläuft längs der Eisenbahnlinie und verbindet als Bestandteil der Straßenfolge Moltkestraße, Lützowstraße, Dasselstraße, Moselstraße, Pfälzer Straße, welche den äußeren Rand der Neustadt im Westen und Südwesten parallel zu den Ringen erschließt, die beiden Sternplätze vor der Eisenbahnüberführung der Ausfallstraßen Lindenstraße und Zülpicher Straße miteinander. An der zum Rathenauplatz hin gelegenen Straßenwand nimmt die Neubebauung nach der Kriegszerstörung die Traufhöhe der beidseitig viergeschossigen, historischen Gebäude auf. An der zur Bahn hin gelegenen Seite gegenüber wird die Traufhöhe der historischen Gebäude von den Neubauten im großen und ganzen unterschritten. Der Straßenraum wird optisch an der Einmündung der Zülpicher Straße vom historischen Stahlbauwerk der Eisenbahnüberführung und deren Einfassung mit polygonalen, überhöhten Pfeilern und an ihnen bogenförmig hinauf verlaufenden Böschungsmauern aus rustiziertem Quadermauerwerk einerseits und vor der Bahnüberführung an der Lindenstraße, die Platzbebauung und Hausfront an der Einmündung der Lützowstraße mit den historischen Gebäuden Lützowstraße 7 und 9 andererseits räumlich geschlossen. Als charakteristisches Merkmal der Parks und Platzanlagen der Neustadt ist in den vom Rathenauplatz ausgehenden Straßen die Vegetation des Platzes durch Baumbestand in der Beethovenstraße und Roonstraße und Vorgärten in der Lochnerstraße und Görresstraße, die sich auf beiden Seiten der Dasselstraße bei zurück versetzter Straßenflucht fortsetzt. Die letzten Gebäude vor der Einmündung der Dasselstraße in die Lindenstraße nehmen die Flucht der vorderen Begrenzung der Vorgärten auf. Den Übergang bilden die Gebäudeformen der sich gegenüberliegenden Häuser Dasselstraße 79 und 66.
In der spiegelbildlich aufgeteilten Jugendstil-Fassade nimmt allein der zwischen der Fensterachse ganz rechts und der rechten Nachbargrenze gelegene Hauseingang eine eigenständige Position ein. Eine horizontal gebänderte, rauhe Rustika und das abschließende Stockwerkgesims kennzeichnen das Erdgeschoß als Last tragende Basis des Gebäudes. Die beiden Mittelachsen am ersten und zweiten Obergeschoß nimmt ein schmaler, risalitartiger Erker ein, der mit einem Balkon am dritten Obergeschoß abschließt. Auf den Brüstungsanschlüssen des Balkons erheben sich kannelierte Pilaster, deren Kapitelle das Dachgesims etwa in den Drittelpunkten stützen. Die über zwei Stockwerke reichenden Fensterumrahmungen (am zweiten und dritten Obergeschoß) wiederholen die Vertikalität des Erkers in den Seitenachsen. Die glatte, horizontal gebänderte Rustika mit abschließendem Flechtband als Fensterbankgesims am zweiten Obergeschoß, deren Verlauf der Erker in der Mitte unterbricht, überhöht das erste Obergeschoß. Der glatte Dachfries, das Dachgesims, ein mit Flechtwerk gerahmtes, liegendes Rechteck als Mittelteil des Dachfrieses zwischen den Pilastern und die auskragenden Überdeckungen der drei Dachgauben in der Symmetrie- und den Seitenachsen geben der Fassade einen überdachenden Abschluß. Die Fassade ist das rechte Spiegelbild der Fassade von Nr. 81.
Der Boden des Hausflurs besteht aus graurotem Terrazzo, umrahmt von einem schmalen, schwarzen Streifen innerhalb einer graubraunen Randrahmung. An den Ecken begegnen sich die Seiten des schwarzen Rahmens spiralförmig nach innen gedreht, außerhalb in Verlängerung der Seiten ein kleiner, schwarzer Kreis, innerhalb an die Spiralen geschmiegt ein stilisiertes Pflanzenmotiv. Ein weißer Mosaikstreifen grenzt die Rahmung gegen das Mittelfeld ab. Das Zentrum des Mittelfeldes bildet ein stilisiertes Pflanzenornament in Schwarz und Rot, umgeben von einem weißen Mosaikstreifen. Den Übergang zum Treppenhaus bildet ein Halbkreis-Stützbogen auf ebenen Mauervorlagen. Die zwei- und gegenläufige, gerade Treppe in grauem Terrazzo führt zu Zwischen- und Stockwerkpodesten aus umrahmtem, grauroten Terrazzo. Auf den Stockwerkpodesten wiederholen sich die Eckmotive des Hausflurs. Die Fenster tragen farbige Bleiverglasungen aus zentralen Sternmotiven und Randrahmungen.
Die vorgelegte Beschreibung zeigt die Bedeutung des Gebäudes im Sinn des Denkmalschutzgesetzes auf und zwar insbesondere hinsichtlich seiner städtebaulichen Einbindung, seines künstlerischen und wissenschaftlichen Wertes und der Geschichte des Kölner Bürgers in Bezug zu seiner Stadt.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0