Wohnhaus
Petersbergstraße 48 · Klettenberg
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2442 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Petersbergstraße 48, 50939 Köln |
| Baujahr | um 1905 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 16.05.1984 |
| Stadtteil | Klettenberg |
Das Haus ist bedeutend für die Geschichte der Menschen in Köln-Klettenberg, da es die Geschichte der Stadtentwicklung dieses neuen Stadtteils zwischen Sülz und Zollstock dokumentiert. Der Stadtteil Klettenberg ist erst nach der Jahrhundertwende in Anschluß an Sülz unter dem Einfluß der von England kommenden und in Deutschland früh weitergeführten Gartenstadtbewegung gegründet worden und umfaßt sowohl im stadtnahen Teil Mietstockwerksbauten für gehobene bis mittlere soziale Schichten als auch Eigenheime, deren Wert durch die umgebenden Parks (Klettenberg- und Beethovenpark) erhöht wird. Die Petersbergstraße verläuft parallel zur Luxemburger Straße und verbindet den stadtnahen Bereich mit der Bebauung am Klettenbergpark.
Das um 1910 errichtete Gebäude ist mit vier Achsen relativ breit angelegt. Die Putz-/Stuckfassade mit sehr sparsamer Ornamentik läßt auf eine Bauzeit im ausgehenden Jugendstil schließen, dem stilistisch die Masken im 1. OG und der leicht geschwungene Ziergiebel über den beiden Mittelachsen entsprechen. Der Erker mit zwei nebeneinander liegenden Fenstern geht durch alle drei Wohngeschosse, im (ausgebauten) DG endet er als Balkon. Die Fenster sind teilweise original, teilweise - mit Ausnahme der früher einmal mit Sprochen unterteilten Oberlichter - stilrichtig erneuert. Haustür neu. Kleiner Vorgarten mit originaler schmiedeeiserner Einfriedung. Die rückwärtige Fassade in Backstein schaut auf einen kleinen Innenhof, der durch originale Grenzmauern abgetrennt ist. Im Innern blieb der Terrazzoboden des Eingangs sowie die Terrazzotreppe mit Holzgeländer erhalten. Der Ausbau wurde weitgehend erneuert. Städtebaulich ist das Gebäude Teil des Ensembles in der Petersbergstraße, die von Norden nach Süden fortschreitend bebaut wurde und deshalb eine Reihe hervorragender Bauwerke aus der Zeit von 1905 bis 1918 umfaßt. Das o. g. Gebäude ist als Teil dieser Reihe aufgrund seines äußeren Bestands unverzichtbar und deshalb denkmalwürdig.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0