Wohn- u. Geschäftshaus

Neusser Straße 65 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_2866
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Neusser Straße 65, 50670 Köln
Baujahrum 1902
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 22.03.1985
Stadtteil Neustadt/Nord

Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. Der Neustadtbereich der Neusser Straße liegt in der geradlinigen Verlängerung der Straße des mittelalterlichen Eigelsteins über die Eigelsteintorburg hinaus. Die beidseitig auf die Eigelsteintorburg bezogenen Räume dieses Straßenbereichs wurden auf der strategisch linear angelegten Trasse der römischen Ausfallstraße nach Neuss errichtet. Zwischen den Pendants des Ebertplatzes mit der Eigelsteintorburg einerseits und dem Neusser Platz mit der Agneskirche andererseits bildet die Neusser Straße das Rückgrat zwischen dem "Gerichtsviertel" und dem "Dreikönigenviertel". Die aufeinander abgestimmten Maßstäbe des herrschaftlich breiten Straßenraums mit Baumalleen zu beiden Seiten der Prachtalleen, 4geschossigen Bebauung bewahrt mit dem Ausblick auf die Eigelsteintorburg hinter der Weite des Ebertplatzes den mittelalterlichen Eindruck vor den Toren der Stdt und überwindet die Raumtiefe des nördlichen Neustadtgürtels durch Ausrichtung auf den überragenden Turm von St. Agnes. Die Traufhöhe des 4geschossigen Bebauung, welche vom Langhaus der Agneskirche übernommen wird, bilden die obere horizontale Begrenzung des Straßenraums. Die abwechslungsreichen Architekturen der Straßenwände mit den abgeschrägten Ecken an den Kreuzungen der Schilling- und Balthasarstraße leiten zu den Hausfronten der schmaleren Seitenstraßen über.

Die architektonische Aussage wird in der Hauptsache durch die Symmetrie beider Fassaden zueinander bestimmt mit der Lage der Symmetrieachse auf der Stirnseite der Brandmauer zwischen beiden Gebäuden. Die geschlossen einheitliche Form der Erker mit abgeschrägten Seiten in den beiden äußeren Achsen flankieren als Vertikale bis zum Traufgesims durchlaufende Riegel das gemeinsame Mittelfeld der OGs. Dieses gestalterische Prinzip fassen das für beide Häuser einheitliche Stockwerkgesims der Ladenzone der EGs und das ausladende Traufgesims, das die beiden Erker einbezieht und oberhalb in die Fassade einbindet, horizontal zusammen. Zudem lassen die Eckquaderungen am 1. bis 4. OG und die zugunsten der Vertikalität der Fensterachsen unterbrochenen Fensterbankgesimse die 1. bis 4. OGs als einheitliches Fassadenelement erscheinen. Die Basis der Mansarddächer und die hohen Rechtecke der Dachgauben leiten die Wirkung des Traufgesimses und der Fensterachsen in die Dachzone über. Die Reihen der von Geschoß zu Geschoß abnehmenden Fensterhöhen, welche die Dachgaubenfenster mit einschließen, stehen in der klassizistischen Tradition optischer Überhöhung der Vertikalen und der die Lichtmaße der Fenster betonende flächig gehaltene Fassadenstuck die Hinwendung zum Licht als wesentliches Merkmal des Jugendstils erkennen. Innenausbau des Hauses Neusser Straße 65: Die Treppenanlage ist die gleiche wie die des Hauses Neusser Straße 67 mit Ausnahme des Antrittspfostens. Sein Schaft mit regelmäßig gewelltem Umriß über der zylindrischen Basis endet mit zylindrischem Ring und einer domförmigen Bekrönung. Der Innenausbau der Wohnungen gleicht ebenfalls der des Hauses Neusser Straße 67.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0