Wohnhaus

Hülchrather Straße 5 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_2963
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hülchrather Straße 5, 50670 Köln
Baujahr1900 bis 1910
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 24.05.1985
Stadtteil Neustadt/Nord

Das Haus ist ein baugeschichtliches Zeugnis der Kölner Neustadt. Im Zeitalter der Industrialisierung erlebte Köln einen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Dichte der Bevölkerung nahm sprunghaft innerhalb des alten Stadtgebiets zu. Die Erweiterung der Stadt geschah um 1880 mit der Gründung der Neustadt auf dem Gelände der niedergelegten mittelalterlichen Befestigung nach Plänen des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben; sie gilt als die bedeutendste Stadtplanung des 19. Jh. im Rheinland. Das Neustadt-Ensemble wurde im Zweiten Weltkrieg sehr geschädigt und im Anfang des Wiederaufbaus, in Verkennung seines besonderen historischen und städtebaulichen Werts, nachhaltig verändert. Das Haus Nr. 5 gehört zum Restbestand der Erstbebauung der Hülchrather Straße, die nach 1895 zwischen Riehler Straße und Neusser Wall angelegt worden war. Mit den Häusern 7, 9, 11,13, 6, 8, 12 bildet es ein Straßenensemble, das den gehobenen Wohnstil im sog. "Gerichtsviertel" um das Oberlandesgericht repräsentiert. Der Bau ist ein um 1905 errichtetes 4geschossiges, 3achsiges, mit Sockel- und Attikageschoß versehenes Wohnhaus, das hofwärts einen Seitenanbau besitzt. Vom Typ stellt es eine Variante des für Köln charakteristischen Dreifensterhauses mit L-förmigem Grundriß dar. Es weist eine Putzfassade mit reicher Stuckgliederung auf. Die Mittelachse wird von einem durchgehenden Erker betont, auf dem sich der Stuckdekor (Wandpfeiler mit Bildnismedaillons, reliefierte und ornamentierte Fensterbrüstungsfelder, Friese) konzentriert. Weitere Zierelemente der Fassade sind die in verschiedenartigen Formen gehaltenen Rahmungen der Fenster sowie die mit Bildnismedaillons geschmückten Fensterbrüstungsfelder (drittes Geschoß). Zur ästhetischen Einheit tragen fernerhin die Haustür und die teilweise original erhaltenen Fenster bei. Im Hausinnern zeugen von der originalen bzw. dem Originalzustand angepaßten Inneneinrichtung die Marmorausstattung (Wandverkleidung, Fußboden, Differenzstufen) im Hausflur; Wand- und Deckenstuck in Hausflur und Treppenaufgang; Terrazzotreppe mit schmiedeeisernem Geländer; Wohnungs- und Zimmertüren; Parkett- und Marmorböden, Stuckdekken in Dielen und Wohnräumen.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0