Wohnhaus
Händelstraße 24 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_3604 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Händelstraße 24, 50674 Köln |
| Baujahr | um 1895 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 28.05.1986 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Das Haus ist ein Zeugnis der Orts-, Siedlungs- und Baugeschichte von Köln. In seiner Erscheinung dokumentiert es die Bebauung der zum "Westend" der Kölner Neustadt gehörenden Händelstraße. Die Neustadt gilt als die bedeutendste Stadtgründung des 19. Jh. im Rheinland. Die Bebauung der Händelstraße setzte nach Festlegung des Fluchtlinienplans 1885 im wesentlichen um 1895 ein.
Das um diese Zeit errichtete 3achsige, 4geschossige Geschäftswohnhaus ist ein für Köln charakteristisches Dreifensterhaus mit Seitenhaus. Seine Fassaden verdeutlichen als konstruktiver Teil des Hauskerns dessen Proportion, Geschoßgliederung und -höhe sowie Dachaufbau. Von Bedeutung ist die baukünstlerische Gestaltung des Hauses, die sich besonders in der Straßenfassade, einer Putzfassade mit Stuckgliederung, äußert. Strenger axialer Aufbau mit Betonung der Mittelachse ist ein Gestaltungsmerkmal der Fassade. Die lasttragende Eigenschaft des Erdgeschosses wird durch kräftige Putzquaderung betont. Der Dekor ist auf die Rahmung und Verdachung der Fenster konzentriert. Architektur- und Schmuckelemente sind in den Formen der Renaissance gehalten. Fenster, Haus- und Ladentür ergänzen als originale Austattungsteile die ästhetische Einheit der Fassadengestaltung.
Im Hausinnern sind von der originalen Einrichtung erhalten: inkrustierter Terrazzoboden im Hausflur, Wohnungstüren, Holztreppe mit gedrechseltem Geländer.
Städtebaulich ist das Haus wichtiger Bestandteil einer relativ guterhaltenen Reihe aus historischen Gebäuden, die mit den Altbauten Nr. 35 bis 41 ein Straßenensemble bilden.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0