Wohn- u. Geschäftshaus

Händelstraße 28 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_4189
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Händelstraße 28, 50674 Köln
Baujahr1903 bis 1904
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 24.06.1987
Stadtteil Neustadt/Süd

Der zwischen 1903 und 1904 errichtete Bau weist sich als 5-geschossiges, 3-achsiges, mit Giebelgeschoß versehenes Wohn- und Geschäftshaus aus, dem sich hofwärts ein Seitenbau anfügt. Baugeschichtlich stellt es ein für Köln charakteristisches Dreifensterhaus dar. Als konstruktiver Teil des Baukörpers verdeutlichen die Fassaden Proportion, Geschoßgliederung und -höhe sowie Dachaufbau des Hauses. Bemerkenswert ist die Gestaltung der Straßenfassade, einer Blendfassade aus rotem Backstein mit Stuckgliederung. Architektur- und Dekorelemente vermitteln den Übergang von den historisierenden Formen des 19. Jahrhunderts zum Jugendstil. Über dem zum Ladenlokal ausgebauten Erdgeschoß ist die Fassade streng achsial gegliedert. Die rechte Außenachse ist mit Zwillingsfenstern breit ausgebildet, wodurch die Gleichwertigkeit der Achsen aufgehoben wird. In der Verlagerung der Mittelachse nach links erhält die Fassade einen asymmetrischen Aufbau, der durch einen über die Obergeschosse reichenden Erker mit Balkon-Abschluß und Giebelbekrönung betont wird. Als Gestaltungsmittel an der Fassade dienen: Rustizierung bzw. Quaderung (Erdgeschoß, 1. Obergeschoß, Erker): Putzbänder; Fensterrahmung; ornamentierte, teilweise mit Nixen und Frauenköpfen verzierten Brüstungsfelder; Zier der Erkermauerpfeiler mit Frauenkopf; Schweifgesims, abgetreppte Putzfelder und Muschelabschluß am Giebel. Die historische Ausstattung des Hauses belegen: zum Teil erhaltene Fensterrahmen; Wandstuck und -sockel, Terrazzoboden mit Einlegearbeit im Hausflur; Terrazzotreppe mit gedrechseltem Geländer und Antrittspfosten; Wohnungstüren.

Ortsgeschichtlich dokumentiert es die ursprüngliche Bebauung der zur Neustadt gehörenden Händelstraße. Industrialisierung und Zunahme der Bevölkerungsdichte bedingten im 19. Jahrhundert eine Ausdehnung von Köln über die mittelalterlichen Befestigungsanlagen. Die nach Plänen des Stadtbaumeisters Josef Stübben 1881 begonnene Stadterweiterung gilt als die bedeutendste ihrer Zeit im Rheinland. Die Bebauung der Händelstraße setzte um 1895 ein. Die erhaltenen historischen Bauten dieser Straße vergegenwärtigen exemplarisch den für Köln überaus wichtigen Entwicklungsabschnitt.

Städtebaulich ist das Haus ein wesentlicher Bestandteil einer weitgehend erhaltenen Reihe historischer Häuser (Nr. 6 - 10, 16, 20 - 28), als deren Endbau es den Kreuzungsbereich der Händelstraße/Richard-Wagner-Straße markiert. Diese Häuserreihe bildet mit den gegenüberstehenden Altbauten Nr. 35, 39 und 41 ein Ensemble, das das Erscheinungsbild des Straßenabschnittes entscheidend bestimmt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0