Wohnhaus
Blumenthalstraße 20 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_4007 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Blumenthalstraße 20, 50670 Köln |
| Baujahr | um 1906 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 05.01.1987 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Das Gebäude Blumenthalstr. 20 wurde um 1906 als viergeschossiges, dreiachsiges Wohnhaus mit Risalit und Stuckfassade erbaut.
Die Gebäude im sogenannten Gerichtsviertel sollten gehobenen Wohnansprüchen genügen. Die kunstgeschichtlich bedeutsame Fassade des betreffenden Gebäudes mit Risalit, achsensymmetrischer Gliederung, gezielt verlaufenden Fugenschnitten gibt einen Eindruck dieses Anspruchs wieder. Schmuckteile gruppieren sich um die Fenster. Im Erdgeschoß gibt es Klötzchenreihen unter den Sohlbänken und wahrscheinlich als Abschlußsteine gedachte Konsolen über den ehemals rundbogigen und rundbogig geschmückten Fenstern. Pilaster umgeben seitlich die Fenster des ersten Obergeschosses, das durch kräftige Gesimse nach unten und nach oben hin abgegrenzt wird. In die Brüstungsfelder sind Balustraden eingearbeitet, welche die sonst glatten Felder der Stuckfassade auflockern. Über den Fenstern verlaufen feine Schmuckbänder mit Rosetten- und Sternenformen. Die Fenster des zweiten Obergeschosses werden durch giebelartige Verzierungen mit Muschel- oder Löwenköpfchen bekrönt; die Fenster des dritten Obergeschosses erhalten durch Zahnschnittfriese oder durch Quader mit Polstern einen oberen Abschluß. Ein Konsolengesims bildet die obere Begrenzung der Fassade, die in späterer Zeit zusätzlich durch ein zurückversetztes, ausgebautes Dachgeschoß bereichert wurde. Die zur senkrechten Mittelachse hin ausgerichtete Symmetrie wird lediglich auf der vom Betrachter und von der Betrachterin aus gesehen rechten Fassadenseite fast unmerklich aufgehoben, weil dort Platz für den Hauseingang und dementsprechend darüberliegende breitere Fenster als auf der linken Seite geschaffen wurde. Die Fassade gibt als konstruktiver Teil des Gebäudes Geschoßgliederung, Geschoßhöhe und Hausproportion wieder und verwendet Schmuckformen aus verschiedenen Stilepochen. Der Vorgarten mit originaler Einfriedung reiht sich in die Vorgärten ein, die sich zu beiden Seiten der Straße befinden. Die Rückseite des Gebäudes besteht aus Ziegelmauerwerk, das weiß angestrichen ist. Im sparsam ausgestatteten Inneren des Gebäudes ist der Terrazzoboden des Flurs und der Treppe erhalten.
Die Gebäude der Blumenthalstraße gehören der seit 1881 vom damaligen Stadtbaumeister Josef Stübben durchgeführten Stadterweiterung an. Das o. g. Objekt ist ein Zeugnis für die ursprüngliche Bebauung durch viergeschossige, dreiachsige Wohn- und Geschäftshäuser mit Risaliten und Vorgärten im sogenannten Gerichtsviertel. Das Gebäude besitzt somit ortsgeschichtliche Bedeutung.
In unmittelbarer und näherer Umgebung des Gebäudes sind die folgenden Häuser denkmalwürdig: Nr. 6, 8, 22, 24, 26, 28, 30, 54, 64, 66, 70, 72 und 11, 13, 15, 17, 21, 75, 81, 95, 97. Die städtebauliche Bedeutung des betreffenden Gebäudes kann von den Bewohnern und Bewohnerinnen dieser Stadt auf einem Gang durch die Blumenthalstraße erkannt werden.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0