Wohnhaus
Försterstraße 18 · Neuehrenfeld
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6186 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Försterstraße 18, 50823 Köln |
| Baujahr | 1905 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 26.08.1991 |
| Stadtteil | Neuehrenfeld |
1905 erbaut. 3 Geschosse, 3 Achsen, neuerer Dachausbau. Putzfassade mit Stuckgliederungen im späten Jugendstil. Fenster teilweise verändert, Haustür original. Rückseite mit Anbau an der rechten Seite: zweifarbige Backsteinfassade; Fenster teilweise original; Fenstertüren am Anbau (ehemals Balkone, orig. Geländer), Balkone im linken Rückseitenbereich (orig. Geländer). Im Innern original erhalten:in Vestibül und Flur Terrazzoboden mit Mosaikeinlagen, im Vestibül sparsamer Wand- und Deckenstuck im Neoklassizismus mit Jugendstilelementen, auch etwas Stuck am Stützbogen; Hoftür; Terrazzotreppe (zum Dachgeschoß führender Teil in Beton), Holzgeländer mit gedrechselten Stäben und Antrittspfosten; Wohnungseingangstüren, einige Zimmertüren.
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
In dem ab der Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung zu Altehrenfeld erschlossenen Neuehrenfeld zählt die Försterstraße als Verbindung zwischen Lenauplatz und Ottostraße zu den ersten Siedlungsansätzen. Der in großen Teilen erhaltene Straßenzug gehört zu dem von Franz Zilkens vornehmlich an wohlhabendere Kreise veräußerten Bereich Neuehrenfelds. Das o. g. Objekt ist integraler Bestandteil eines Ensembles, bestehend aus den Häusern Nr. 18 bis Nr. 24. Gemeinsam mit der gegenüberliegenden, ebenfalls noch qualitätvollen Hauserzeile trägt es zur Veranschaulichung des abwechslungsreich gestalteten historischen Straßenbildes bei. Die Fassadendekoration dieses breiten, auf die für die Försterstraße typischen sog. Zweispännermietshäuser hinweisenden Gebäudes wird von flächigen Jugendstilelementen bestimmt, die in ihrer sparsamen und strengen Anordnung bereits Anklänge des nachfolgenden Neubarocks und des Neoklassizismus enthalten. Der Jugendstil, der das Erscheinungsbild dieses Kölner Stadtteils heute noch prägt, ermöglichte aufgrund seiner großen gestalterischen Variationsbreite es einem jeden Bauherrn, seinem Haus einen ganz eigenen, individuellen Charakter zu verleihen, was den gehobenen Ansprüchen der damaligen Bewohner entgegenkam und bei diesem Objekt beispielsweise auch in der noch qualitätvollen Ausstattung des Treppenhauses faßbar wird. Somit wird das o. g. Gebäude auch zu einem unverzichtbaren Dokument für den frühen Neuehrenfelder Mietwohnbau und seine spezifische Ausprägung.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0