Wohn- u. Geschäftshaus

Landmannstraße 2 · Neuehrenfeld

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6319
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Landmannstraße 2, 50825 Köln
Baujahrum 1906
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 16.12.1991
Stadtteil Neuehrenfeld

Um 1906 erbaut, Eckhaus zur Subbelrather Straße. 4 Geschosse, 5:2 Achsen, abgeschrägte Ecke, ausgebautes Dachgeschoß mit neueren Gauben. Backsteinfassade mit sparsamen Stuckgliederungen im Jugendstil, EG in Fugenschnitt; schmiedeeiserne Gitter an den Balkonen der abgeschrägten Ecke (1. und 2. OG). Geringfügige Veränderungen im Ladenbereich. Fenster erneuert bzw. verändert, Türen verändert.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Der Stadtteil Neuehrenfeld wurde ab der Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung von Ehrenfeld aus erschlossen. Die Landmannstraße, die die Verbindung zwischen Subbelrather Straße und Lenauplatz herstellt, gehört zu den frühesten Dokumenten der planmäßigen Erschließung. Als Geschäftsstraße zählte sie zu den wichtigen Kommunikationszentren dieses Viertels. Das o. g. Gebäude ist integraler Bestandteil einer zwischen Subbelrather- und Fridolinstraße nahezu vollständig erhaltenen Häuserzeile (Subbelrather Str. 264 bis Landmannstr. 14) und trägt somit wesentlich zur Veranschaulichung des historischen Straßenbildes bei. Der markante, bis auf den Dachbereich nur wenig veränderte Eckbau bildet den Abschluß einer Häuserzeile, bestehend aus dreigeschossigen und dreiachsigen Gebäuden mit vergleichbarer Struktur - erkennbar in der deutlichen Mittenbetonung - jedoch unterschiedlicher Fassadengestaltung und paßt sich mit seiner größeren Geschoßzahl der an der Hauptachse des Wohnbereichs, der Subbelrather Straße, vorherrschenden Bauweise an. Die Klinkerfassade weist die für diesen Stadtteil typischen, relativ flächigen Stukkaturen im Jugendstil auf. Die zurückhaltende, aber dennoch die Individualität des Objektes unterstreichende Dekoration und das Fehlen von Vorbauten weist auf einen im Vergleich zu Parallelstraßen, etwa zur Siemensstraße, niedrigeren Sozialstatus hin. Die Landmannstraße gehörte zu dem im Einzugsgebiet der Peterskirche von Alois Anton Schlösser vorwiegend für Handwerker und Kaufleute erschlossenen Bereich Neuehrenfelds, während der auf Initiative von Franz Zilkens in der Nachbarschaft der Annakirche angelegte Wohnbezirk für wohlhabendere Bewohner vorgesehen war. Als Hinweis auf die sozialgeschichtliche Entwicklung Neuehrenfelds sowie als Beispiel für die im frühen 20. Jahrhundert errichtete Bebauung und ihre stadtteilspezifische Ausprägung wird das Gebäude daher zu einem unverzichtbaren Dokument.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0