Wohnhaus
Ulmenallee 6 · Sürth
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6491 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Ulmenallee 6, 50999 Köln |
| Baujahr | um 1912 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 22.05.1992 |
| Stadtteil | Sürth |
Erbaut um 1912 von Architekt Max Stirn, rechte Hälfte des ursprünglich nahezu spiegelsymmetrisch aufgebauten Doppelhauses an der Ecke zur Rotdornallee, giebelständig, 1 Geschoß und 2 ausgebaute Dachgeschosse, Putzfassade, Parterreerker mit Balkon (ursprgl. offene, überdachte Loggia), Satteldach (verbunden mit anderer Haushälfte (Nr. 8) durch rechtwinkelig dazu gelagertes Satteldach); Seitenfront: Risalit mit Giebel und Satteldach, Hauseingang (neue Eingangsüberdachung), Haustür weitgehend original. Rückfront mit hohem Giebel; später angebaute Terrasse; einige originale Fenster im Erdgeschoß und an der Seitenfassade, sonst verändert (ursprgl. mit Schlagläden). Im Inneren original erhalten: Holztreppe mit Antrittspfosten, Terrakottaboden im Eingangsbereich und Diele, Zimmertüren; Fliesen im WC (EG) und Bodenfliesen in der Küche (EG). Bestandteil des Denkmals sind auch die Gartenanlage mit Vorgarten und die Grundstückseinfriedung. Nicht Bestandteil des Denkmals ist die später angebaute Garage.
Sürth - als Bestandteil der Gemeinde Rodenkirchen seit 1975 zu Köln gehörig - wurde im Jahre 1059 erstmalig in einer Urkunde erwähnt. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts waren Fischfang und Landwirtschaft die Haupterwerbszweige der Bewohner. Kurz nach 1900 wird der Ort durch den Bau der Kälteindustrie im Norden erweitert. Um 1910 nutzt dann der Kölner Architekt Max Stirn zusammen mit der Cölner-Gelände-Gesellschaft die idyllische Lage des Ortes zum Bau einer Landhauskolonie im Bereich Ulmenallee/Oberbuschweg. Die differenziert gestalteten Einzel-, Doppelhäuser und Drei-Häusergruppen verschmelzen mit den großzügig angelegten Gärten zu einer harmonischen Einheit. Das Wohnhaus Ulmenallee Nr. 6, welches mit dem Nachbarhaus Nr. 8 eine bauliche Einheit bildet, ist integraler Bestandteil dieser auch aus städtebaulicher Sicht einzigartigen Gesamtanlage, deren Erscheinungsbild im wesentlichen erhalten geblieben ist. Ebenso wie die Häuser Oberbuschweg Nr. 211, Ulmenallee Nr. 1, 9, 10-14, 16-18, 20-22 stellt das Doppelhaus Nr. 6-8 ein unverzichtbares Dokument der historischen Bebauung dar und ist somit - trotz Veränderungen - unbedingt erhaltenswert.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0